HILFELEISTUNGEN
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Für welche Hilfeleistungen ist der Bezirk Schwaben zuständig?
Der Bezirk Schwaben ist für Teilbereiche der Sozialhilfe* zuständig. Im Sozialgesetzbuch wird die Sozialhilfe* in sieben Bereiche oder "Kapitel" gegliedert, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln. Hierzu gehören die Hilfe zum Lebensunterhalt*, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung*, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen* oder die Hilfe zur Pflege*. Als überörtlicher Sozialhilfeträger* ist der Bezirk Schwaben zuständig für einen Teil dieser Hilfeleistungen. Während die Kommunen und Landkreise (als örtliche Sozialhilfeträger*) hauptsächlich für die Hilfe zum Lebensunterhalt* zuständig sind, ist der Bezirk insbesondere bei der Hilfe zur Pflege* sowie der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen* Ansprechpartner.
In der Regel besteht die Hilfe in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Kosten der jeweiligen Maßnahmen (wie z.B. der Unterbringung in ein Pflegeheim). Daneben gibt es auch die Möglichkeit der Hilfe in Form eines Persönlichen Budgets*. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte monatlich unmittelbar einen Geldbetrag, um die Dienstleistungen, die sie im Alltag benötigen, selbst zu organisieren und "einzukaufen".
Wo finde ich was?
Wir haben die verschiedenen Hilfsangebote und Maßnahmen, für die der Bezirk Schwaben als überörtlicher Sozialhilfeträger* zuständig ist, nach Problemfeldern zusammengefasst. Hier können Sie einen umfassenden Überblick bekommen zu den Hilfsangeboten in Problemfeldern wie "Alter und Pflege", "Behinderung und Krankheit", "psychische Erkrankung" und weitere. Hilfen, die in verschiedenen Problemfeldern genutzt werden können, haben wir unter "übergreifende Hilfen" zusammengestellt.
Einen gezielteren Zugriff auf Informationen zu einem ganz bestimmen Hilfsangebot ermöglicht Ihnen auch unser Verzeichnis Hilfen von A bis Z.
