Gemeinsame Bewältigung der Corona-Krise
Aktueller Hinweis: Wegen des Coronavirus gibt es in der Anwesenheit und den Arbeitsmöglichkeiten der Beschäftigten des Bezirks Schwaben Einschränkungen. Wir bitten um Verständnis, dass dies zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Leistungsbewilligung für Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Hilfe zur Pflege führen kann. Ansprüche gehen durch diese längere Bearbeitungsdauer nicht verloren und werden selbstverständlich bei Vorliegen der Voraussetzungen ab Antragsstellung rückwirkend gewährt.
7. und 8. Rundschreiben und Regelungen (gültig ab 08.03.2021)
Aktuell können die (Schluss)Abrechnungen für das 4. Quartal 2020 (01.10.-31.12.2020) beim Bezirk Schwaben eingereicht werden.
Die Einreichung ist bis zum 03.05.2021 (Ausschlussfrist) möglich.
Für folgende Leistungstypen wird beim Bezirk Schwaben eine Schlussabrechnung im 4.Quartal durchgeführt:
- Schulbegleitung/Individualbegleitung
- HPT
- Wohnen
- Förderstätte
- WfbM
- Frühförderung
Hinweis:
Die Abrechnungsformulare wurden auf Landeseben noch einmal leicht überarbeitet. Die aktuelle Fassung des jeweiligen Abrechnungsformulars finden Sie unten.
Im Rahmen der (Schluss)Abrechnung können Kosten, die parallel zur Exit-Strategie angefallen sind, aber von der Exit-Strategie nicht erfasst sind (z.B. persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel), berücksichtigt werden.