Offene Behinderten-Arbeit (OBA)

Der Bezirk Schwaben fördert als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die ambulanten Dienste und Angebote im Bereich der regionalen und überregionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA).

Was ist "Offene Behindertenarbeit" (OBA)?

Hinter dem Begriff der OBA steckt die niedrigschwellige und ambulante Betreuung von körperlich und geistig behinderten, sinnesgeschädigten oder chronisch kranken Menschen sowie die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Leben.
Die Dienste unterstützen die Menschen bei der Führung eines möglichst selbständigen, eigenverantwortlichen Lebens und entlasten die Familien, sie stehen in Fragen des täglichen Lebens zur Verfügung und vermitteln an andere Stellen weiter, wenn sie selbst nicht weiterhelfen können.

Wer bietet die OBA an? Wer trägt die Kosten?

Der Bezirk und der Freistaat Bayern sind Kostenträger, die OBA-Dienste werden von den Wohlfahrtsverbänden und sozialen Einrichtungen angeboten.

An wen richten sich die Angebote?

Die Angebote richten sich an:

  • Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung
  • sinnesgeschädigte Menschen und
  • chronisch kranke Menschen

Für Menschen mit vorrangig seelischer Behinderung oder einer Suchterkrankung gibt es eigenständige Beratungsstrukturen bei den so genannten Sozialpsychiatrischen Diensten (SPDi) und Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSB). Auch diese werden überwiegend vom Bezirk Schwaben finanziert.

Regionale und überregionale OBA

Die Unterschiede zwischen regionaler und überregionaler OBA begründen sich vor allem in der Häufigkeit der betreuten Behinderungsarten. Überregionale OBA-Dienste sind gezielt ausgerichtet auf die spezifischen Fragen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, die weniger häufig auftreten, aber die ebenfalls besondere Angebote erfordern.