Energiekosten - besondere Regelungen

Update vom 23.01.2023

Die aktuellen Entwicklungen auf Bundes- und Landeseben machen derzeit eine Umsetzung der geplanten Refinanzierung durch die Bezirke unmöglich. Über die weiteren Entwicklungen wird informiert.

Stand vom 21.12.2022

Die angespannte Lage auf den Energiemärkten hält aktuell alle in Atem.

Auf Landesebene werden in der AG Verhandlung/ AG Energiekosten der Landeskommission Eingliederungshilfe Instrumente für die Refinanzierung der enormen Kostenexplosion entwickelt. Eine endgültige Entscheidung über die Refinanzierungswege wurde allerdings noch nicht getroffen, da die hierfür notwendigen Regelungen des Gesetzgebers auf Bundes- und Landesebene noch nicht vollständig ergangen sind.

Gleichwohl hat die AG auf Landesebene in einem ersten Schritt ein Formular zur fristwahrenden Antragstellung erarbeitet. Dieses Formular dient in erster Linie zum Aufzeigen von grundsätzlichem Unterstützungsbedarf der Einrichtungen.

Sollte Ihre Einrichtung der Eingliederungshilfe von den hohen Energiepreisen direkt betroffen sein, finden Sie untenstehend den entsprechenden Antrag.

Um eine Berücksichtigung ab dem 01.01.2023 möglich zu machen, sind die Anträge bis zum 31.12.2022 beim Bezirk Schwaben einzureichen.