Bezirk Schwaben und Stadt Augsburg unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

10. Februar 2023: Bezirkstagspräsident Martin Sailer und Oberbürgermeisterin Eva Weber bekräftigen ihre Zusammenarbeit und planen, Hilfsangebote noch leichter zugänglich zu machen.
Bezirkstagspräsident Martin Sailer und Oberbürgermeisterin Eva Weber haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um Hilfsangebote noch leichter zugänglich zu machen. - Foto: Elisabeth Heisig

Wenn ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung öffentliche Hilfen benötigen, fragen sie sich oft, an wen sie sich wenden können: Den Landkreis, die kreisfreie Stadt oder den Bezirk? Und das, obwohl das Angebot an Beratungsmöglichkeiten in den letzten Jahren stetig zugenommen hat.

Oberbürgermeisterin Eva Weber und Bezirkstagspräsident Martin Sailer unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, um die Zuständigkeiten und Angebote künftig einfacher zu gestalten, aufeinander abzustimmen und sich noch besser miteinander zu vernetzen. „Mir ist es wichtig, dass alle Menschen in Schwaben die Hilfen bekommen, die sie benötigen“, sagt Bezirkstagspräsident Martin Sailer. „Deshalb müssen wir auch die Wege erleichtern und Hürden in der Verwaltung abbauen.“ Oberbürgermeisterin Eva Weber ergänzt: „Hier liegt noch viel ungenutztes Potential. Hilfsangebote zu nutzen, darf nicht eine weitere Belastung für Betroffene darstellen. Angebote müssen bekannt und leicht zugänglich sein. Das gilt umso mehr in Zeiten globaler Krisen, in denen es viele ohnehin schwer genug haben. Der Zugang zu Hilfen muss unkompliziert sein, hier wollen wir durch eine bessere Vernetzung ansetzen.“

Hintergrund der Kooperationsvereinbarungen, die der Bezirk mit den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten trifft, ist das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze. Es trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. „Ziel der Kooperationsvereinbarungen ist es auch, inklusive Sozialräume zu gestalten“, erklärt Benjamin Gunkel, der beim Bezirk Schwaben für Themen der Sozialplanung zuständig ist. „Das soll beispielsweise durch die gegenseitige Unterstützung und Abstimmung bei Planungen wie dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept, der Teilhabestrukturplanung, dem Aktionsplan Inklusion und weiteren Vorhaben realisiert werden.“