Bezirk Schwaben unterstützt Errichtung von Pflegestützpunkten

14. Juli 2020: Wenn Menschen Pflege brauchen, stellen sich ihnen und ihren Angehörige einige Fragen: An wen kann ich mich jetzt wenden? Was bezahlt die Pflegekasse? Und gibt es weitere Einrichtungen, die mich unterstützen?

Um bei Anliegen wie diesen umfassend zu helfen und aus einer Hand zu beraten, können Landkreise und kreisfreie Städte beantragen, dass Pflegestützpunkte errichtet werden. Träger der Pflegestützpunkte sind neben den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Pflege- und Krankenkassen auch die Bezirke. „Damit schaffen wir ein niederschwelliges, zentrales Beratungsangebot, das unkompliziert, schnell und umfassend unterstützt“, so Bezirkstagspräsident Martin Sailer. Wie die Stützpunkte zustande kommen und welche konkreten Pläne dem Bezirk bereits vorliegen, stellte Monika Kolbe, Abteilungsleiterin der Sozialverwaltung, im jüngsten Gesundheits- und Sozialausschuss vor.

Ob sie einen Pflegestützpunkt errichten, entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte. Dabei wählen sie zwischen dem Angestelltenmodell und dem Kooperationsmodell. Während beim Angestelltenmodell ein Träger die Verantwortung übernimmt und den Betrieb der Pflegestützpunkte sicherstellt, teilen sich im Kooperationsmodell alle Träger die Aufgaben. Laut Abteilungsleiterin Monika Kolbe zeichne sich das Angestelltenmodell bereits als Favorit ab. „Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte sind am Aufbau eines Pflegestützpunktes interessiert, bei sechs Kommunen sind die Planungen auch schon konkreter“, berichtet Kolbe weiter. Hierzu zählen die Städte Augsburg und Memmingen sowie die Landkreise Augsburg, Dillingen, Donau-Ries und Ostallgäu. „Ich begrüße es sehr, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Initiative zeigen und mitmachen“, freut sich Christine Rietzler, Pflegebeauftragte des Bezirks Schwaben.

Der Bezirk veranschlagt im Haushalt 2021 für die Errichtung von Pflegestützpunkten Mittel in Höhe von 280.000 Euro. Der Gesundheits- und Sozialausschuss beschloss zum weiteren Vorgehen, dass die Mitarbeiter der Sozialverwaltung künftig Vertragsverhandlungen aufnehmen, sobald ein Antrag auf Abschluss eines Errichtungsvertrages seitens eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt gestellt wird. Daraufhin erarbeiten sie gemeinsam mit allen Trägern ein Konzept, das an die Bedürfnisse vor Ort angepasst ist.

Allgemein steht bei den Pflegestützpunkten der Bedarf im Fokus: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen beispielsweise einen konkreten Versorgungsplan auf und beziehen dabei örtliche Beratungsangebote wie Selbsthilfegruppen oder bürgerschaftlich engagierte Personen und Gruppen ein. Dadurch können die Fragen von Hilfesuchenden künftig umfassend durch eine zentrale Stelle beantwortet werden.