Bezirk Schwaben: Vorbereitungen auf das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

21. Juni 2018: Dass der umstrittene Entwurf zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) nun mit zahlreichen Änderungsanträgen, die die öffentliche und fachliche Kritik aufnehmen, dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt wird, begrüßte Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert in der heutigen Sitzung des Sozial- und Psychiatrieausschusses sehr.

„Unser berechtigtes Anliegen, dass der Aspekt der Hilfe und der Gedanke der Heilung für psychisch kranke Menschen im Vordergrund stehen muss, wird durch die Änderungen berücksichtigt", so Reichert. Vorgesehen sei nun auch eine vollständige Trennung des Hilfe-Gesetzes vom Maßregelvollzug. „Im Focus des Gesetzes stehen nun also nach langem Ringen nicht straf- oder sicherheitsrechtliche Maßnahmen, sondern tatsächlich der Hilfegedanke - so können auch wir als Bezirk dem Gesetz positiver entgegensehen." Reichert bedankte sich in diesem Zusammenhang bei allen, die sich bei der bayerischen Landesregierung und im Landtag für diese Änderungen eingesetzt hatten.

Nun könne man auch mit der Vorbereitung für die konkreten Maßnahmen gezielt fortfahren, die mit Verabschiedung des Gesetzes eintreten. Ein Kernthema ist dabei die flächendeckende Krisenversorgung. So wird an den Bezirkskliniken Schwaben eine Leitstelle eingerichtet, damit in Notsituationen eine schnelle Verbindung zu den Psychiatrie-Ambulanzen hergestellt werden kann. Beim Kompetenzzentrum Schwäbische Sozialpsychiatrie soll sich eine Mitarbeiterin um den Aufbau eines Netzwerkes für den Krisendienst kümmern.

Weiteres Schwerpunktthema des Ausschusses war die Vorstellung eines Konzeptentwurfs für die Versorgung von Menschen mit erworbener Hirnschädigung: Für Menschen, die ein Schädel-Hirn-Trauma oder einen Schlaganfall erleiden, verändert sich in weniger als einer Sekunde das ganze Leben. Schätzungsweise leben ungefähr 800.000 Menschen mit den Folgen einer Hirnschädigung in der Bundesrepublik - mit ganz unterschiedlichen Versorgungsbedürfnissen. Vor allem in der nachklinischen Versorgung fehlt es bundesweit gesehen oftmals noch an entsprechenden Angeboten.

Im Bezirk Schwaben gibt es jedoch bereits einige Einrichtungen im klinischen Bereich und in der Nachversorgung, die sich speziell auf diese Personengruppe eingestellt haben. „Durch die gezielte Vernetzung dieser Strukturen und durch die Stärkung ambulanter Angebote könnte man in Schwaben etwas Vorbildliches aufbauen", so Stefan Dörle von der Sozialverwaltung, der zu dem Thema bereits eine Masterarbeit im Studiengang „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen" vorgelegt hat. Dörle bekam den Auftrag vom Ausschuss, dafür ein Konzept zu erstellen.