Die ambulante Hilfe zur Pflege ist komplett beim Bezirk Schwaben angekommen

11. Januar 2019: Die 530 Augsburgerinnen und Augsburger, die ambulante Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen, haben seit einigen Wochen einen neuen Ansprechpartner: Für sie ist nicht mehr das örtliche Sozialamt zuständig, sondern der Bezirk Schwaben. Hintergrund ist: Die bayerischen Bezirke sind inzwischen nicht nur für die stationäre Hilfe zur Pflege, sondern auch für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig.

Die Bündelung der Aufgaben ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz. Die Verwaltungsvereinfachung bringt viele Vorteile: Beispielsweise die Bündelung der Fachkompetenz bei einem Ansprechpartner und einfachere Wege durch die Hilfe aus einer Hand für die Betroffenen, wenn sie von der häuslichen Pflege in ein Heim oder anders herum wechseln.

„Zugleich ergeben sich dadurch aber auch für den Bezirk Schwaben bessere Steuerungsmöglichkeiten, um in der Pflege den ambulanten Bereich auszubauen", so Bezirkstagspräsident Martin Sailer. „Denn auch hier gilt der Grundsatz, dass die Menschen so lange als möglich in ihren eigenen vier Wänden leben können sollen, wenn es entsprechende Hilfen gibt." Was sich in Schwaben erst entwickeln müsse, seien beispielsweise Konzepte wie Wohngruppen für Pflegebedürftige und andere moderne Versorgungsformen.

Die Hilfe zur Pflege kommt dann zum Tragen, wenn ältere Menschen oder auch chronisch Kranke die Pflegekosten nicht alleine bewältigen können. Werden diese nicht durch andere Leistungsträger aufgefangen, also vor allem durch die Pflegeversicherung, kann beim Bezirk Schwaben Sozialhilfe beantragt werden - und dies eben nun nicht mehr nur bei der Versorgung in einem Alten- und Pflegeheim, sondern auch bei Pflegeleistungen, die im häuslichen Bereich erbracht werden.

Die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege ging zwar bereits zwar bereits im März 2018 an die Bezirke über, zur vollständigen Umsetzung ließ der Gesetzgeber den Behörden jedoch bis zum 1. Januar 2019 Zeit, um durch dieses stufenweise Verfahren einen reibungslosen Ablauf ermöglichen. Beim Bezirk Schwaben hatte man bereits zum 1. Juli die Mehrzahl der laufenden Verfahren - schwabenweit handelt es sich dabei um 755 Menschen - von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen. Nur mit der Stadt Augsburg hatte der Bezirk aufgrund der hohen Zahl an Anträgen vereinbart, diese erst im Dezember zu übergeben. „Jetzt aber haben wir alles unter Dach und Fach. Und Dank des engagierten Einsatzes unserer Mitarbeiter läuft alles reibungslos", betont Gertrud Kreutmayr, Leiterin der Sozialverwaltung beim Bezirk Schwaben.