Hilfe zur Pflege ist nun beim Bezirk Schwaben in einer Hand

03. September 2018: Bislang war der Bezirk Schwaben Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Pflege in einem Heim zu finanzieren. Diese Lücke wird, nach einem Antrag und der entsprechenden Prüfung, durch den Bezirk über die überörtliche Sozialhilfe geschlossen.
Auch für die ambulante Hilfe zur Pflege ist jetzt der Bezirk Schwaben zuständig.

Viele pflegebedürftige Menschen werden von Angehörigen zu Hause betreut.

Künftig gilt dies jedoch nicht nur für den stationären Bereich. Auch wenn jemand zuhause oder in einer Wohngemeinschaft für Pflege lebt und beispielsweise durch Angehörige oder einen Pflegedienst betreut wird, fallen Pflegekosten an. Werden diese nicht durch andere Leistungsträger aufgefangen, also vor allem durch die Pflegeversicherung, kann ebenfalls beim Bezirk Schwaben Sozialhilfe beantragt werden.

Die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege ging bereits im März durch das Bayerische Teilhabegesetz an die Bezirke über. „Der Vorteil dabei ist, dass nun diese Hilfen aus einer Hand kommen. Das wirkt sich für die Betroffenen besonders dann positiv aus, wenn sie beispielsweise doch vom häuslichen Umfeld in ein Heim wechseln", erläutert Gertrud Kreutmayr, Leiterin der Sozialverwaltung des Bezirks.

Damit der Wechsel der Zuständigkeit jedoch für alle reibungslos abläuft, gibt es ein stufenweises Verfahren. „Zum 1. Juli haben wir alle Fälle der örtlichen Träger mit Ausnahme der Stadt Augsburg, die die größte Zahl an laufenden Anträgen hat, übernommen", so Gertrud Kreutmayr. Dies sei in überaus guter Kooperation geschehen, „so dass vor allem die betroffenen Menschen nichts davon merken werden, dass die Zuständigkeit gewechselt hat - sie brauchen keine neuen Unterlagen, sie müssen keine neuen Anträge stellen, auch die Auszahlung läuft nahtlos." Damit dies auch für die Augsburger Bürger so reibungslos geschehen kann, haben Bezirk und Stadt Augsburg vereinbart, diese zusätzlichen 530 Fälle erst im Dezember zu übergeben.

Insgesamt rechnet man beim Bezirk mit Mehrausgaben von rund 10 Millionen Euro durch die ambulante Hilfe zur Pflege, Geld, das zuvor von den örtlichen Trägern ausgezahlt wurde. „Für die Bürger ändert sich auch dadurch nichts, die Leistungen, die übernommen werden, sind gesetzlich definiert", betont auch Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert. Doch die Hilfe in einer Zuständigkeit habe viele Vorteile: Eine Verwaltungsvereinfachung, die Bündelung von Kompetenz bei einem Ansprechpartner und zugleich für den Bezirk die Steuerungsmöglichkeit, auch in der Pflege den ambulanten Bereich auszubauen. „Da reicht der Bedarf vom Zuschuss zur häuslichen Pflege, zum Essen auf Rädern bis hin zur 24-Stunden-Pflege", erläutert Sachgebietsleiterin Antje Skolut. „Was sich in Schwaben erst entwickelt, sind Konzepte wie Wohngruppen und andere moderne Versorgungsformen."

Um sich der neuen Aufgabe zu wappnen, wurden beim Bezirk Schwaben neue Arbeitsgruppen, die aus erfahrenen Fachleuten und neuen Kollegen bestehen, eingerichtet. Für Fälle, die eine sehr differenzierte Betrachtung benötigen, wurde erstmals in der Verwaltung eine Pflegefachkraft angestellt. Und um das Thema Grundsicherung kümmern sich drei Mitarbeiter in Vollzeit, „hier geht es um die Existenz der Menschen, das muss laufen", betont Antje Skolut.

Die Befürchtung, der Bezirk Schwaben sei mit seiner Verwaltung in Augsburg zu weit weg von den Menschen, gibt es zudem schon lange nicht mehr, weiß Gertrud Kreutmayr. Durch den konsequenten Ausbau der Außensprechtage, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie in weiteren schwäbischen Kommunen stattfinden, „ist unsere Sozialverwaltung extrem bürger- und wohnortnah aufgestellt."