Krisendienst Schwaben: Ein Netzwerk für Menschen in psychischen Notlagen

09. April 2019: Mit dem 2019 vollständig in Kraft getretenen Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) wird auch die öffentlich-rechtliche Unterbringung psychisch kranker Menschen neu geregelt. Bereits im August 2018 trat der sogenannte „Hilfeteil“ des Gesetzes in Kraft, der ganz zentral den Aufbau eines bayernweiten Krisendienstes vorsieht. Mit der Umsetzung wurden die Bezirke beauftragt.
Menschen in psychischen Notlagen haben künftig mit dem Krisendienst einen zentralen ersten Ansprechpartner.

Foto: Eine Frau weint und hält sich eine Hand ans Gesicht.

Im Endausbau sollen ab 2021 unter einer bayernweit einheitlichen Telefonnummer in allen Bezirken eine zentrale Leitstelle vorhanden sein, an die sich Hilfebedürftige wenden können, darüber hinaus sollen mobile Dienste, die Menschen in psychischen Krisen aufsuchen können, vorhanden sein.

Im Bezirk Schwaben sind die Vorbereitungen weit vorangeschritten. „Die Leitstelle mit medizinischem Fachpersonal wird bei den Bezirkskliniken Schwaben in Augsburg eingerichtet“, so Bezirkstagspräsident Martin Sailer, „für die mobilen Dienste, die aus Fachpersonal wie Sozialpädagogen und Psychologen bestehen sollen, suchen wir gemeinsam mit den Trägern der Wohlfahrtspflege, die in der Sozialpsychiatrie engagiert sind, gute Lösungen.“

Bei einem Netzwerktreffen mit Fachleuten aus der Psychiatrie, Sozialarbeit, Polizei und Verwaltung, das nun im Bezirk Schwaben stattfand, stand auch die künftige Zusammenarbeit mit der Polizei im Vordergrund: Denn nicht zuletzt soll der Krisendienst auch dazu beitragen, dass die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Menschen, die in einer psychischen Krise auffällig werden, möglichst verhindert wird. „Es ist keine Frage, dass für viele Menschen die Unterbringung gegen ihren Willen in einem Krankenhaus ein großer Schlag ist“, so Polizeihauptkommissar Thomas Kleinwegen vom Polizeipräsidium Schwaben-Süd. Auch für die Einsatzbeamten, die oft zuerst in solchen Fällen gerufen werden, wäre der mobile Dienst eine große Unterstützung: „Viele Situationen lassen sich durch den Krisendienst künftig hoffentlich entschärfen und die Unterbringung vermeiden.“

Dieses Interesse äußerte auch Werner Bayer, Leitender Polizeidirektor beim Präsidium Schwaben-Nord. Wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung bestehe, bleibe der Polizei zwar oft keine andere Möglichkeit als eine Unterbringung, ansonsten aber solle diese jedoch das letzte Mittel bei psychischen Krisen sein. Dafür sei jedoch auch eine Voraussetzung, dass sowohl die Leitstelle als auch die mobilen Dienste möglichst rund um die Uhr erreichbar seien. „Wenn wir diese Dienste vor Ort im Einsatz hätten, wäre das auch für uns eine große Entlastung.“

Wie Walburga Bram-Kurz, die beim Bezirk Schwaben den Aufbau des psychiatrischen Krisendienstes koordiniert, ergänzte, „hängt die Qualität der Arbeit jedoch nicht nur von der Fähigkeit zur Deeskalation ab, sondern auch von der passgenauen Weitervermittlung: Wie geht es mit den Menschen weiter? Wo erhalten sie die richtige Hilfe?“. Dafür ist der Aufbau einer Netzwerk-Datenbank notwendig, in der alle entsprechenden Angebote in Schwaben erfasst und für die Mitarbeiter des Krisendienstes abrufbar sein sollen.

Zudem wird das „Netzwerk Krisenversorgung Schwaben“ ein Positionspapier verabschieden, in dem die gemeinsamen Ziele für den Aufbau des Krisendienstes definiert sind. „Durch den Krisendienst entsteht auch eine hervorragende fachliche Vernetzung in der Region, die die Angebote und Anbieter gut zusammenführt“, so Bezirkstagspräsident Martin Sailer. Dabei sei auch die dauerhafte Beteiligung von Selbsthilfegruppen und Angehörigen ein wesentliches Anliegen.