Individualbegleitung

Individualbegleitungen (Schulbegleitungen) tragen dazu bei, Defizite im pflegerischen, sozialen und emotionalen Bereich auszugleichen.

Sie sind keine Hilfskräfte der Schule für klassen- oder schulbezogene Tätigkeiten und insbesondere keine Zweitlehrkräfte.​

Aufgaben (Beispiele)

zum Beispiel:

  • An- und Ausziehen
  • Gestaltung der Essenssituation
  • Sicherstellen der Körperhygiene (z.B. Händewaschen, Zähneputzen, Toilettengang)
  • Vorbereiten und Begleiten der Spielsituation
  • Unterstützung bei freiem Spiel
  • verbale Begleitung und Kommentierung von Einzelschritten bei alltäglichen Handlungsabläufen

zum Beispiel:

  • Hilfe beim Toilettengang
  • Unterstützung beim Essen
  • Hilfe bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen

(soweit nicht andere Leistungsträger vorrangig zuständig sind, z.B. Krankenkassen, Pflegekassen)

zum Beispiel:

  • Fortbewegung und Orientierung in der Kindertagesstätte im Innen- und Außenbereich und bei Ausflügen
  • Lagerung, Positionswechsel, Umsetzen

zum Beispiel:

  • Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Kindern
  • Vermeiden von Übergriffen
  • Vorbeugen von Krisen, Leisten von Hilfestellung in Krisen
  • Vorbeugung und ggf. Begleitung von Wut- und Trotzanfällen
  • Ermöglichen von Auszeiten
  • Begleiten von Bewegungsangeboten
  • Fördern von wechselseitiger Interaktion im Spiel
  • Fördern der Eigeninitiative z.B. bezüglich neuer Spielinteressen, Anbieten von Spielvariationen

zum Beispiel:

  • Hilfestellung bei der Anwendung von Kommunikationshilfen wie etwa Bildkarten
  • Hilfestellung bei der Einhaltung von Strukturen, und Kommunikationsregeln

zum Beispiel:

  • Wundversorgung
  • Verbandwechsel
  • Medikamentengabe
  • Blutzuckermessen
  • Verabreichen von Insulin

Informationen zur Beantragung

Zuständigkeiten

Der Bezirk Schwaben ist ab der Einschulung für die Hilfegewährung von Kindern und Jugendlichen mit einer wesentlichen körperlichen/geistigen Behinderung oder einer Mehrfachbehinderung sowie für Kinder und Jugendliche, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, zuständig.

Für rein seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist der örtliche Träger zuständig (§ 35a SGB VIII). Bitte wenden Sie sich daher im Bedarfsfall ggf. an Ihre kreisfreie Stadt oder Landratsamt.

Bedarfsermittlung

Die Individualbegleitung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf (Beispiele siehe oben). Grundlage des Bedarfs sind der körperliche bzw. geistige Entwicklungsstand und die lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten.

Bitte führen Sie in Ihrem Antrag die Gründe für eine Individualbegleitung sowie die Aufgabenbereiche der Begleitperson aus.

Die Notwendigkeit wird dabei festgestellt auf Basis

  • der eingereichten Unterlagen der Schule sowie
  • einer Begutachtung des Sozialpädagogisch-Medizinischen Dienstes (SMD) des Bezirks Schwaben.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

  • vollständig ausgefüllter Elternantrag
  • schulische Stellungnahme (Regel- oder Förderschule)
  • schulische Genehmigung
  • aussagekräftige ärztliche Unterlagen zur Behinderung des Kindes
  • Schweigepflichtentbindung
  • bei Bedarf an medizinischer Unterstützung (keine 24-Stunden-Beobachtung): Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Kinderarzt / die Kinderärztin

Schulische Veranstaltungen mit Individualbegleitung

Der allgemeine Antrag umfasst die Begleitung im regulären Unterricht.

Bei schulischen Veranstaltungen, die eine Individualbegleitung erfordern, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

Schulische Pflichtveranstaltungen ohne Übernachtung, die auf einen oder mehrere Tage begrenz sind, können dem Bezirk Schwaben kurzfristig telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Sollte hierfür nur eine einmalige Stundenüberschreitung erforderlich sein, ergeht kein gesonderter Bescheid. Die Auszahlung erfolgt mit der Rechnungsstellung unter Vorlage eines Nachweises.

Sollte eine Begleitung für mehr als 10 Stunden erforderlich sein, wäre zusätzlich eine entsprechende Begründung einzureichen.

Schulische Pflichtveranstaltungen mit Übernachtung sind beim Bezirk Schwaben vorab rechtzeitig durch die Eltern zu beantragten. Außerdem sind die schulischen Infoschreiben sowie die genauen Begleitzeiten zu übersenden.

Sollte eine Begleitung für mehr als 8 Stunden am Tag erforderlich sein, wäre zusätzlich eine entsprechende Begründung einzureichen.

Über die Veranstaltung ergeht ein gesonderter Bescheid.

Bei Praktika im Rahmen der schulischen Ausbildung ergeht immer ein gesonderter Bescheid. Das Praktikum ist von den Sorgeberechtigten vorab unter Vorlage der Arbeits- bzw. Begleitzeiten und einer Bestätigung der Schule sowie der Arbeitsstelle zu beantragen.