Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Schwabentag 2025
Teilnahmebedingungen
Veranstalter:
Bezirk Schwaben
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Für weitere Angaben siehe Impressum
Voraussetzungen:
Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Sie eine ausgefüllte Gewinnspielkarte einreichen. Dies ist möglich per Abgabe am Stand des Bezirks Schwaben im OG der Memminger Stadthalle ausschließlich am Tag des Schwabentags am 03.10.2025.
Pro Person darf nur ein Gewinnspielbogen eingereicht werden. Weitere Einsendungen derselben Person werden nicht berücksichtigt. Der Bezirk Schwaben ist dabei nicht nachweispflichtig und schließt Teilnehmende bei Anhaltspunkten für Missbrauch aus.
Mitarbeitende des Bezirks Schwaben sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.
Beginn und Ende des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel beginnt am 03.10.2025 um 11.00 Uhr und endet am 03.10.2025 um 18.00 Uhr. Verspätet abgegebene Gewinnspielkarten werden nicht berücksichtigt.
Der Losentscheid erfolgt am 06.10.2025 um 10 Uhr beim Bezirk Schwaben, Hafnerberg 10, 86152 Augsburg. Die Gewinner werden per E-Mail oder Telefon benachrichtigt.
Gewährleistungsausschluss
Der Bezirk Schwaben behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Bezirk Schwaben entstehen. Hierzu können technische Probleme oder Regeländerungen gehören. Die Gewinne werden in diesem Fall unter den bereits eingegangenen Teilnehmern verlost.
Des Weiteren behält sich der Bezirk Schwaben das Recht vor, genannte Gewinne durch ähnliche wertgleiche Gewinne zu ersetzen. Der Bezirk Schwaben kann keine Gewähr für die Mangelfreiheit der erworbenen Gewinne leisten.
Angaben zum Gewinn und eventuell anfallenden Kosten
Bei dem Gewinnspiel zum Schwabentag am 03.10.2025 werden folgende Gewinne verlost:
- 4 Eintrittskarten für den Allgäu Skyline Park GmbH in 86871 Rammingen
Die Gewinnerinnen und Gewinner müssen sich spätestens 4 Wochen nach Bekanntmachung der Gewinner bzgl. der Gewinnübergabe zurückmelden. Gewinne, die nicht oder zu spät abgeholt werden, werden an einen andere Teilnehmende verlost. Gewinne werden nicht in bar ausgezahlt. Abholkosten, Anreisekosten sowie Versandkosten sind von den Teilnehmenden zu tragen.
Datenschutzhinweise
Die angegebenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet und anschließend gelöscht.
Eine an das Gewinnspiel anschließende Veröffentlichung von Namen der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt nur nach Rücksprache mit denselben.
Für eine Teilnahme per Online-Formular gelten die Datenschutzbestimmungen des Bezirks Schwaben.