Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist keine weitere Sozialleistung, sondern eine andere Form, die Ansprüche von Menschen mit Behinderung oder mit einem Pflegebedarf zu erfüllen. Leistungen mehrerer Träger (z.B. Krankenkasse oder Pflegekasse) können dabei zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammengefasst werden.

Mit einem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf Dienstleistungen selbständig organisieren und bezahlen. Das Persönliche Budget ist ein festgelegter Geldbetrag, den man anstelle von einer Sachleistung monatlich erhält. Mit diesem Geldbetrag können Leistungsberechtigte die Dienstleistungen, die sie im Alltag benötigen, selbst organisieren und einkaufen. Das Persönliche Budget gibt ihnen so die Möglichkeit, die benötigte Unterstützung selbst zu verwalten. Sie können dann entweder Arbeitgeber/-in werden und ihre Assistenzen eigenständig anstellen oder sie beauftragen einen Dienstleister, der die Assistenzen zur Verfügung stellt.

Das Persönliche Budget entspricht dem Betrag, denn Sie auch als Sachleistungen zum Beispiel im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten würden. Wie hoch dieser Betrag ist, wird individuell berechnet.

Als budgetfähig gelten vorwiegend Assistenzleistungen in folgenden Bereichen, die alltäglich sind und regelmäßig wiederkehren:

  • Wohnen
  • Mobilität
  • Arbeit/Beruf
  • Freizeit
  • Bildung
  • Kommunikation

Bitte beachten Sie: Für die Leistungen des Persönlichen Budgets werden auch Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Wird für minderjährige Kinder das Persönliche Budget beantragt, werden, je nach Leistungsart, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern geprüft. Möglicherweise ist ein Eigenanteil anzurechnen.

  • Kosten für existenzsichernde Leistungen wie zum Beispiel Miete; Lebensmittel, Kleidung
  • Kosten für Leistungen, für die ein anderer Kostenträger zuständig ist

Um das Persönliche Budget zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie wohnen im Regierungsbezirk Schwaben bzw. erhalten bereits Leistungen vom Bezirk Schwaben.
  • Sie benötigen wegen einer bleibenden Einschränkung Anleitung, Begleitung oder Pflege.
  • Sie haben eine wesentliche Behinderung oder sind von einer wesentlichen Behinderung bedroht, die einen Teilhabebedarf begründet.
  • Oder Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie benötigen oder erhalten eine Leistung der Teilhabe oder Hilfe zur Pflege vom Bezirk Schwaben oder Sie benötigen zusätzlich Leistungen anderer Sozialleistungsträger (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen oder Pflegeversicherung)

Sie wollen das Persönliche Budget beantragen? Hier finden Sie den Ablauf:

1. Antragstellung

  • Sie stellen einen Antrag an den Bezirk Schwaben mit folgenden Angaben:
  • Welche Art der Behinderung oder des Pflegebedarfs liegt vor? (Nachweis durch ein ärztliches Gutachten oder durch das Gutachten des Medizinischen Dienstes)
  • Welche Leistungen werden mit welchem Ziel für das Budget beantragt?
  • Von welchen Sozialleistungsträgern (z.B. Pflegekasse, Arbeitsagentur, Krankenkasse usw.) erhalten Sie gegenwärtig welche Leistungen? (aktuelle Bescheide beilegen)
  • Sollen andere Leistungsträger einbezogen werden?
  • Wer sollte bei einem Budgetgespräch beteiligt werden? (z.B. gesetzliche/-r Vertreter/-in, Bevollmächtigter/-in, Betreuer/-in, Pflegedienste etc.)

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Nachweis über Behinderung durch einen ärztlichen Bericht (ein Formblatt und weitere Informationen finden Sie hier: Fachinformationen - Bayerischer Bezirketag
  • oder Nachweis über die Pflegegrad
  • Alle Einkommens- und Vermögensnachweise, die auf Ihre Situation zu treffen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag.
  • Je nach beantragter Leistung können weitere einzelfallbezogene Unterlagen notwendig sein (z.B. Stellungnahme der Kita oder Schule)

Weitere Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.

2. Budgetkonferenz

Es findet ein gemeinsames Gespräch zwischen Ihnen und Vertretern des Bezirks Schwaben statt. In diesem Gespräch werden die Ziele sowie Art und Umfang des notwendigen Bedarfs vereinbart.

3. Zielvereinbarung

Es werden Ziele festgelegt, was Sie mit der Hilfestellung erreichen wollen und wie Sie der Bezirk dabei unterstützen kann. Dies ist ein Vertrag, der für beide Seiten bindend ist. Er regelt alle Rechte und Pflichten. Zudem wird auch festgelegt, nach welchem Zeitraum die Umsetzung der Ziele überprüft wird.

4. Budget

Der Bezirk Schwaben stellt die Höhe des Gesamtbudgets fest und schickt Ihnen einen Bescheid. Das Budget darf nur für die vereinbarten Leistungen ausgegeben werden. Miete, Einkäufe oder andere private Zwecke dürfen nicht davon bezahlt werden. Das Budget wird monatlich ausbezahlt.

5. Nachweise

Sie müssen beim Bezirk Schwaben Leistungs- und Abrechnungsunterlagen einreichen.

Sie können das Persönliche Budget auf zwei Arten einsetzen: Arbeitgebermodell oder sie beauftragen einen Dienstleister.

Beim Arbeitgebermodell stellen Sie im Rahmen eines Persönlichen Budgets Personen selbst ein. Sie sind damit Arbeitgeber/-in und müssen die üblichen Pflichten einhalten. Dies sind zum Beispiel:

  • Betrieb anmelden und Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/betriebsnummern-service/alles-wichtige
  • Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden
  • Steuernummer für Gewerbebetrieb beim zuständigen Finanzamt beantragen
  • Arbeitsverträge mit allen Arbeitnehmern abschließen – unabhängig davon, ob Minijobber, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung – das gilt auch für kurzfristige Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
  • Anmeldung der Arbeitnehmer beim Finanzamt und den Sozialversicherungen; Minijobber bei der Minijobzentrale; Steuern und Sozialabgaben abführen
  • Arbeitnehmerschutzgesetze beachten (z.B. Arbeitszeiterfassung, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Urlaubsanspruch, Arbeitsplatzausstattung usw.)

Sie können mit dem Persönlichen Budget auch einen Dienstleister beauftragen. Er übernimmt dann die Vermittlung der Beschäftigten und Verwaltungsaufgaben wie die korrekte Anmeldung und führt Steuern und Sozialabgaben ab. Außerdem müssen Sie so keine Betriebsnummer beantragen oder ein Gewerbe anmelden.

  • Das Budget ist zweckgebunden und darf nur für die Erreichung der vereinbarten Ziele verwendet werden. Die zweckentsprechende Verwendung des Persönlichen Budgets muss regelmäßig (vierteljährlich) nachgewiesen werden.
  • Haben Sie in einem Monat nicht alles Geld ausgegeben, so können Sie es je nach Vereinbarung ansparen, um es zu einem späteren Zeitpunkt zweckentsprechend auszugeben.
  • Achtung: Sie müssen sich die Unterstützung, die Sie benötigen, selbst organisieren und das Persönliche Budget eigenverantwortlich verwalten.
  • Beim trägerübergreifenden Budget erhalten Sie die Leistungen der unterschiedlichen Sozialleistungsträger aus einer Hand. Sie müssen nur noch mit dem beauftragten Träger, verhandeln.
  • Wenn Sie das Persönliche Budget wieder beenden wollen, können Sie zurück in die Sachleistung wechseln. Ihnen entstehen aus dem Wechsel keine Nachteile.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung des Bezirks Schwaben stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:

Neben dem Bezirk Schwaben beraten kostenlos auch zahlreiche Vereine, Selbsthilfegruppen, unabhängige Teilhabeberatungen und Pflegestützpunkte.

Merkblatt zum Arbeitgebermodell (barrierefrei)