Werkstätten

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Wegen der Art und Schwere der Behinderung können manche Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden.
Diesen Menschen ermöglichen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung gegen ein angemessenes Entgelt.
Zudem helfen ihnen die Werkstätten, die eigene Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Ziel der Eingliederungshilfe in einer WfbM kann auch die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Dazu arbeiten die Werkstätten eng mit Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten zusammen.

Eine WfbM hat zwei Bereiche: die Berufsbildung und den Arbeitsbereich.

  1. Die Berufsbildung dauert in der Regel bis zu zwei Jahren. Die Teilnehmer können sich in unterschiedlichen Arbeitsfeldern schulen und trainieren lassen, z. B. in der Holz- oder Metallverarbeitung oder Gärtnerei.
    Die Kosten bezahlen hauptsächlich:
    • die zuständigen Agenturen für Arbeit (gemäß SGB III)
    • die zuständige Träger der Rentenversicherung (gemäß SGB VI)
    • die Träger der Unfallversicherung (gemäß SGB VII).
  2. Nach Abschluss der Berufsbildung treten die behinderten Menschen in den Arbeitsbereich der Werkstatt über.
    Die Arbeit können sie im Gebäude der WfbM selbst oder auch auf sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätzen im allgemeinen Arbeitsmarkt antreten.

    Die Kosten bezahlt in der Regel der Träger der Sozialhilfe. In Schwaben ist das der Bezirk Schwaben (gemäß SGB IX und XII).

Können die Menschen mit Behinderung nach Abschluss des Arbeitsbereichs ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbringen, kann die Betreuung in einer Förderstätte erfolgen.

Eingliederungshilfe in einer WfbM können Menschen mit Behinderung längstens bis zur Regelaltersgrenze erhalten.
Wer an einer WfbM teilnimmt, ist zu einer Mitgliedschaft in der Sozialversicherung verpflichtet.
Im Rentenalter erhalten die Teilnehmer eine Regelaltersrente. Zudem haben sie nach einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Der behinderte Mensch muss sich nur an den Kosten des Mittagessens in der WfbM beteiligen.

Weitere Informationen

Über folgende Links können sowohl weitere Themen zur Beschäftigungsform „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufgerufen werden, als auch Einsicht in die Adressenliste sämtlicher WfbM in Deutschland einschließlich Tätigkeitsschwerpunkten genommen werden. Die Auswahl der Adresslisten kann nach Schwerpunkt der Behinderung oder nach Bundesland eingegrenzt werden.