Kriegsopfer und deren Angehörige
Aufgabe und Umfang
Die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, die Folgen einer Gesundheitsschädigung oder den Verlust des Ehegatten, eines Elternteiles, Kindes oder Enkelkindes auszugleichen oder zu mindern.
Der Bezirk Schwaben gewährt Kriegsopferfürsorge in Form von:
- Hilfe zur Pflege
- Hilfen für behinderte und seelisch kranke Menschen (Eingliederungshilfe)
- Kraftfahrzeug-Hilfen
Voraussetzungen
Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden nur dann gewährt, wenn das einzusetzende Einkommen und Vermögen des Antragstellers im Einzelfall zur Deckung des Bedarfs nicht ausreicht.