Anpassung des Auszahlungszeitpunkts für monatliche Abschlagszahlungen ab 04/2026
Der Bezirk als Träger der überörtlichen Sozialhilfe sowie der Eingliederungshilfe gewährleistet die Finanzierung der Leistungen, die durch Einrichtungen der freien und kirchlichen Träger erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Leistungsnachweise und Rechnungen nach entsprechender sachlicher und rechnerischer Prüfung.
Da diese Prüfung regelmäßig einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt, werden zur Sicherstellung der Liquidität der Leistungserbringer in vielen Fällen monatliche Abschlagszahlungen geleistet. Diese Abschläge werden bislang zur Monatsmitte ausgezahlt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen, äußerst angespannten Haushalts- und Liquiditätssituation des Bezirks sehen wir uns jedoch veranlasst, den Auszahlungszeitpunkt der Abschlagszahlungen anzupassen. Die dem Bezirk zufließenden Mittel gehen regelmäßig erst zum Monatsende ein, was dazu führt, dass in der Zwischenzeit Kassenkredite in Anspruch genommen werden müssen. Daraus ergeben sich wiederum zusätzliche Zins- und Finanzierungslasten, was im Widerspruch zu einer wirtschaftlichen Haushaltsführung steht.
Um die Liquiditätssteuerung zu verbessern und die Inanspruchnahme von Kassenkrediten – und damit verbundene Mehrbelastungen des Haushalts – zu reduzieren, wird der Auszahlungszeitpunkt der monatlichen Abschlagszahlungen ab dem zweiten Quartal 2026 auf den 25. eines jeden Monats verlegt.
An der grundsätzlichen Systematik der Abschlagszahlungen sowie an der Abrechnungs- und Prüfstruktur ändert sich nichts. Die Maßnahme dient ausschließlich der Optimierung der Liquiditätsbewirtschaftung und ist angesichts der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen unumgänglich.
Uns ist bewusst, dass jede Veränderung eingespielter Abläufe Anpassungen erfordert. Wir bitten Sie daher um Verständnis für diesen Schritt und um eine entsprechende Weitergabe innerhalb Ihrer Organisation.
Ziel bleibt weiterhin eine verlässliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit des Bezirks Schwaben mit den einzelnen Leistungserbringern und deren Verbänden. Der Bezirk Schwaben wird daher auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Finanzierung der gesetzlich obliegenden Pflichtaufgaben und so eine gute Versorgung der Menschen in Schwaben sicherzustellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Bezirksverwaltung selbstverständlich zur Verfügung.