Leistungen im Rahmen des Budgets für Arbeit

Arbeitgeber können im Rahmen des Budget für Arbeit folgende Leistungen erhalten:

  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von max. 75 % des vereinbarten Bruttolohnes
  • Kosten für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz

Der Lohnkostenzuschuss wird direkt an den Arbeitgeber gezahlt. Die Kosten für die Anleitung und Begleitung werden individuell ausgezahlt – je nachdem wer diese Leistung erbringt. In der Regel handelt es sich hierbei um Mitarbeitende des Betriebs oder des Integrationsfachdienstes (IFD).