Budget für Arbeit: Informationen für Arbeitgeber

Das Budget für Arbeit (kurz: BfA) stellt für voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderung eine Alternative zum Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem Anderen Leistungsanbieter (ALA) dar. Es wird ihnen hiermit ermöglicht, einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. Arbeitgeber erhalten für die Beschäftigung einen Lohnkostenzuschuss und können den Arbeitsplatz auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Zudem werden die Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz bezahlt. Die gesetzliche Grundlage ist der § 61 SGB IX.