Beantragungsprozess
Den Antrag auf ein Budget für Arbeit muss der Bewerber selbst beim für ihn zuständigen Eingliederungshilfeträger stellen. Unterstützung leistet dabei für Arbeitgeber und potentiellen Arbeitnehmer z.B. die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (kurz EAA).
Die Antragsstellung des Bewerbers beim zuständigen Eingliederungshilfeträger (z.B. Bezirk Schwaben) erfolgt mit Bestätigung des Arbeitgebers über die Einstellungsabsicht.
Achtung: Zunächst ist der Arbeitsvertrag noch nicht zu unterschreiben!
Der Bezirk Schwaben beauftragt über das Zentrum Bayern Familie und Soziales den Integrationsfachdienst zur Begutachtung des Bewerbers und des Arbeitsplatzes:
- Stundenumfang und voraussichtliche Dauer der Unterstützungsleistungen
- Höhe des Lohnkostenzuschusses
- Art und Umfang der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz
Der Bezirk Schwaben erstellt auf Grundlage des Gutachtens des IFD einen Bescheid für den Antragsteller und informiert den Arbeitgeber über die Bewilligung. Der Bescheid an den behinderten Menschen und die Information an den Arbeitgeber beinhaltet folgende Mitteilungen: die Höhe des Lohnkostenzuschusses, Art und Umfang der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz und die Dauer des Budgets für Arbeit.
In regelmäßigen Abständen wird durch den Bezirk Schwaben in Zusammenarbeit mit dem IFD der Bedarf der behinderten, leistungsberechtigten Person überprüft.