Kommunikationshilfen für besondere Anlässe

Ein besonderer Anlass ist kein alltäglicher Anlass. Er tritt einmalig auf und kann sich über einen begrenzten Zeitraum erstrecken.

Dies sind zum Beispiel:

  • besondere Familienfeiern
  • wichtige Vertragsverhandlungen
  • Sitzungen des Heimbeirats
  • Besuch von Volkshochschulkursen
  • kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen oder Ähnliches
  • Beratungsgespräche in Krisen und Notlagen, wenn keine andere Behörde zuständig ist
  • Elternstammtisch und private Feiern im Anschluss an schulische Veranstaltungen
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Die Rechtsgrundlage für diese Kommunikationshilfen ist § 113 SGB IX, der die Leistungen für Soziale Teilhabe regelt in Verbindung mit dem § 82 SGB IX, der die Leistung zur Förderung der Verständigung beschreibt.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bei bestimmten Leistungen der Eingliederungshilfe eine Kostenbeteiligung ab einem bestimmten Einkommen und Vermögen des/ der Antragsteller/-in zu bezahlen ist.

Genauere Informationen zum Kostenbeitrag in der Eingliederungshilfe finden Sie hier:

Anspruch auf Leistungen für Kommunikationshilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe beim Bezirk Schwaben haben Sie grundsätzlich immer dann, wenn

  • der Wohnort der leistungsberechtigten Person im Bezirk Schwaben ist,
  • eine Gehörlosigkeit, eine Hörbehinderung oder eine Sprachbehinderung vorliegt,
  • kein anderer Kostenträger gesetzlich zuständig ist,
  • der Bedarf notwendig und zielführend ist, um eine Teilhabe zu ermöglichen.

Stellen Sie den Antrag beim Bezirk Schwaben, sobald Sie von Ihrem Termin wissen!

Antrag:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Kurzantrag. Bitte kreuzen Sie im Antrag „Eingliederungshilfe“ an.
  • Angaben zum Anlass und Umfang bzw. Dauer machen

Für die Beantragung müssen Sie folgende Unterlagen in Kopie einreichen:

  • Nachweis der Hörbehinderung beilegen durch
    • ein einfaches Attest des Hausarztes
    • oder den Behindertenausweis
    • oder den Feststellungsbescheid des Zentrum Bayerns für Familie und Soziales über die Behinderung
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
    • Für Erwerbstätige:
      •  Einkommenssteuerbescheid des Vor-vor-Jahres (vor zwei Jahren)
      • oder alle 12 Lohnnachweise des Vor-vor-Jahres (vor zwei Jahren)
    • Für Bezieher/-innen von Sozialleistungen oder Rente:
      • Kindergeldbescheid
      • aktueller Arbeitslosengeldbescheid
      • aktueller Bürgergeldbescheid
      • aktueller Rentenbescheid
      • aktueller Bescheid über die Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt
      • aktueller Bescheid über die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

  • Lückenlose Kontoauszüge aller Giro- und Sparkonten der letzten drei Monate

Diese Nachweise müssen Sie einreichen, wenn Sie auf Sie zutreffen:

  • Wertpapiere, Aktien, Immobilien, Grundeigentum, Kraftfahrzeuge
  • Bei Grund- oder Immobilienbesitz: aktueller Grundbuchauszug und Nachweis über den aktuellen Wert der Immobilie
  • Ansprüche gegenüber Dritten aus Verträgen (z. B. Übergabeverträge)
  • Sonstige Einnahmen/ Einkünfte, zum Beispiel:
    • Miet- und Pachteinnahmen beispielsweise durch Kontoauszüge
    • Kapitalerträge durch Bescheinigungen der Bank
  • Lebensversicherungen oder Rentenverträge (aktuelle Rückkaufswerte und vollständige Versicherungspolicen)
  • Bausparverträge (aktuelle Rückkaufswerte und vollständige Versicherungspolicen)
  • Riesterrenten ggfs. mit Zertifizierungsnummer (Kopie des Vertrages)
  • Bestattungskostenverträge/ Sterbegeldversicherungen

Persönliche Verhältnisse:

  • Für Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger: Nachweis über den aktuellen Aufenthaltstitel
  • Betreuerausweis oder Vollmacht
  • je nach Anlass: gegebenenfalls Nachweis beilegen, dass kein anderer einen Gebärdensprachdolmetscher bereitstellt

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