Broschüre Persönliches Budget: Barrierefreier Inhalt

Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf

Hier finden sie den barrierefreien Inhalt der Broschüre:

  • Beim Persönlichen Budget handelt es sich um keine neue Sozialleistung, sondern um eine andere Form, die gesetzlichen Ansprüche von Menschen mit Behinderung und  Pflegebedürftigen zu erfüllen.
  • Es ist ein festgelegter Geldbetrag, den Sie monatlich im Voraus erhalten, um die Dienstleistungen, die Sie im Alltag benötigen, selbst zu organisieren und zu bezahlen.
  • Die Höhe des Betrages ist abhängig von Ihrem individuell festgestellten Bedarf.
  • Die Leistungen für das Persönliche Budget werden in der Höhe gewährt, die notwendig sind, um Ihren festgestellten Bedarf zu decken.
  • Bekommen Sie Leistungen mehrerer Sozialleistungsträger, lassen sich diese zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen.
  • Sie verwalten das Geld und zahlen es an Ihre Assistentinnen/Assistenten oder Ihre/-n Dienstleister/-in aus.


Bitte beachten Sie: Für die Leistungen des Persönlichen Budgets werden auch Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Möglicherweise ist ein Eigenanteil anzurechnen.

  • Als budgetfähig gelten Leistungen (vorwiegend Assistenzleistungen), die alltäglich sind und regelmäßig wiederkehren.
  • Nicht budgetfähig sind existenzsichernde Leistungen sowie Leistungen, für die andere Kostenträger zuständig sind.

Sie können damit insbesondere Förderungs- und Betreuungsleistungen in folgenden Bereichen bezahlen:

  • Wohnen
  • Mobilität
  • Arbeit/Beruf
  • Freizeit
  • Bildung
  • Kommunikation

Wer kann ein Persönliches Budget beim Bezirk Schwaben beantragen?

Sie können ein Persönliches Budget beim Bezirk Schwaben beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie wohnen im Regierungsbezirk Schwaben bzw. erhalten bereits Leistungen vom Bezirk Schwaben.
  • Sie haben einen Behindertenstatus, der einen Teilhabe Bedarf begründet, oder mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie benötigen wegen einer nicht nur vorübergehenden Einschränkung Anleitung, Begleitung oder Pflege.
  • Sie benötigen oder erhalten dafür eine Leistung der Teilhabe oder Hilfe zur Pflege vom Bezirk Schwaben oder Sie benötigen zusätzlich Leistungen anderer Sozialleistungsträger (Kranken-, Renten-,  Arbeitslosen oder Pflegeversicherung).

Wer berät Sie bei der Antragstellung?

Manchmal werden Sie für das Persönliche Budget Beratung brauchen. Beratungsangebote werden von zahlreichen Vereinen, Selbsthilfegruppen, unabhängiger Teilhabeberatung und Pflegestützpunkten kostenlos angeboten. Auch steht Ihnen der Bezirk Schwaben zur Verfügung.

Was müssen Sie beachten?

Stellen Sie im Rahmen eines Persönlichen Budgets Personen ein, sind Sie Arbeitgeber/-in. Ihre Beschäftigten sind grundsätzlich steuer- und versicherungspflichtig und müssen von Ihnen über die Krankenkasse bzw. das Finanzamt gemeldet werden. Minijobs sind bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft zu melden (Telefon 0355 290270799 oder online unter www.minijob-zentrale.de).

1. Antrag

Sie stellen einen Antrag an den Bezirk Schwaben mit folgenden Angaben (www.bezirk-schwaben.de/persoenliches-budget).

  • Welche Art der Behinderung oder des Pflegebedarfs liegt vor?
  • Welche Leistungen werden mit welchem Ziel für das Budget beantragt?
  • Von welchen Sozialleistungsträgern (z. B. Pflegekasse, Arbeitsagentur, Krankenkasse usw.) erhalten Sie gegenwärtig welche Leistungen?< /li>
  • Sollen andere Leistungsträger einbezogen werden?
  • Wer sollte bei einem Budgetgespräch beteiligt werden? (z. B. gesetzliche/-r Vertreter/-in, Bevollmächtigter/-in, Betreuer/-in, Pflegedienste etc.)

2. Budgetkonferenz

Es findet ein gemeinsames Gespräch zwischen Ihnen und Vertretern des Bezirks Schwaben statt. In diesem Gespräch werden die Ziele sowie Art und Umfang des notwendigen Bedarfs vereinbart.

3. Zielvereinbarung

Es werden Ziele festgelegt, was Sie mit der Hilfestellung erreichen wollen und wie Sie der Bezirk dabei unterstützt. Dies ist ein Vertrag, der für beide Seiten bindend ist. Er regelt alle Rechte und Pflichten. Zudem wird auch festgelegt, nach welchem Zeitraum die Umsetzung der Ziele überprüft wird.

4. Budget

Der Bezirk Schwaben stellt die Höhe des Gesamtbudgets fest und schickt Ihnen einen Bescheid. Das Budget darf nur für die vereinbarten Leistungen ausgegeben werden. Miete, Einkäufe oder andere private Zwecke dürfen nicht davon bezahlt werden. Das Budget wird monatlich ausbezahlt.

6. Nachweise

Sie müssen beim Bezirk Schwaben Leistungs- und Abrechnungsunterlagen einreichen.

Welche Vorteile?

  • Sie können die für Sie erforderlichen Hilfen für Ihre alltäglichen Aufgaben durch Geldzahlungen selbst einkaufen.
  • Sie können im Rahmen der Zielvereinbarung entscheiden, ob Sie die Hilfe durch selbst angestelltes Personal oder durch einen Dienstleister in Anspruch nehmen möchten.
  • Haben Sie in einem Monat Geld übrig behalten, können Sie es je nach Vereinbarung ansparen, um es zu einem späteren Zeitpunkt zweckentsprechend auszugeben.
  • Beim trägerübergreifenden Budget erhalten Sie die Leistungen der unterschiedlichen Sozialleistungsträger aus einer Hand. Sie müssen nur noch mit einem Träger, und zwar dem beauftragten Träger, verhandeln.

Welche Nachteile?

  • Sie müssen die Unterstützung, die Sie benötigen, selbst organisieren.
  • Sie müssen sich um viele Dinge selbst und eigenverantwortlich kümmern.
  • Sie müssen mit dem monatlichen Geldbetrag selbstständig wirtschaften.
  • Kosten für Budgetverwaltung werden nicht erstattet.

Grundsätzlich ist es möglich, wieder zurück in die Sachleistung zu wechseln. Dafür setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und -arbeitern beim Bezirk Schwaben in Verbindung. Ihnen entstehen aus dem Wechsel keine Nachteile.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung des Bezirks Schwaben stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.


Für Erwachsene:
Ingeborg König, Telefon 0821 3101-333 ingeborg.koenig@bezirk-schwaben.de

Yvonne Lentscher, Telefon 0821 3101-430
yvonne.lentscher@bezirk-schwaben.de


Für Kinder und Jugendliche:
Gabriele Wazeck, Telefon 0821 3101-331
gabriele.wazeck@bezirk-schwaben.de


Hannelore Hotz, Telefon 0821 3101-311
hannelore.hotz@bezirk-schwaben.de


Für ambulante Pflege:
Stefan Betscher, Telefon: 0821 3101-303
stefan.betscher@bezirk-schwaben.de


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bezirk-schwaben.de/persoenliches-budget