Zimmer mit Familienanschluss: Barrierefreier Inhalt der Broschüre

Bei der Betreuung mit Familienanschluss nehmen Familien Menschen mit körperlicher, geistiger und / oder
seelischer Behinderung bei sich zu Hause vorübergehend oder dauerhaft auf und binden sie in ihren Alltag
ein. Die Familien müssen keine Pflege leisten. Es geht vielmehr darum, die Person in den Alltag der Familie
einzubeziehen. Im juristischen Sinn handelt es sich nach § 80 SGB IX um Pflegefamilien.

Akkordeon

Menschen mit Behinderung, die in einer Familie wohnen, erfahren in erster Linie Gemeinschaft, Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortlichkeit – vorübergehend – oder dauerhaft. Das Leben in dieser Wohnform eröffnet für alle Beteiligten neue Perspektiven. Für Menschen mit Behinderung ermöglicht es soziale Teilhabe (Inklusion). Dadurch führen sie ein weitgehend selbstständiges Leben: Sie lernen, sich im Alltag zurechtzufinden, erwerben neue Fähigkeiten und stärken ihre sozialen Kompetenzen. Das familiäre Umfeld soll zu einer psychischen und physischen Stabilität beitragen. Auch die Familien erweitern ihren Horizont. Zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten erhalten sie ein Betreuungsgeld.

Ein Fachteam hilft Interessierten dabei, ihre Familie zu finden. Das Team achtet darauf, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien gut zueinander passen und begleitet alle Beteiligten bei Fragen und Anliegen. Es werden nur geeignete und durch einen Fachdienst überprüfte Personen für dieses Wohnmodell vermittelt. Im gemeinsamen Alltag erhalten alle Beteiligten eine umfassende und bedarfsgerechte Betreuung. Die Familien benötigen für ihren Gast ein eigenes Zimmer. Zudem sollten alle Familienmitglieder bereit sein, ihren Gast dabei zu unterstützen, den Tag zu strukturieren, eine Routine zu finden und ihn aktiv ins Familienleben einzubinden (gemeinsame Mahlzeit, Freizeitgestaltung etc.).

Familien, Paare, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder alleinstehende Personen können ein bis maximal zwei Menschen häuslich bei sich aufnehmen und ganzheitlich betreuen. Eine fachliche Ausbildung ist nicht erforderlich. Für alle fachlichen Fragen steht sowohl dem Interessenten oder der Interessentin als auch der Familie ein Expertenteam zur Seite. Die Entscheidung für ein gemeinsames Wohnen wird vom Interessenten oder der Interessentin und der Familie gleichermaßen getroffen und muss von beiden Seiten gewünscht sein .Die Lebenshaltungskosten und die Miete werden nach dem individuellen Bedarf festgelegt und nach den entsprechenden Richtlinien erstattet. Die Familie erhält zusätzlich zu den Lebenshaltungs- und Mietkosten ein monatliches Betreuungsgeld von 1.059 Euro (Stand:01/2025). Das Betreuungsgeld wird jährlich, entsprechend den Vorgaben der Richtlinie, angepasst. Eine Sammelhaftpflichtversicherung ist über den Bezirk refinanziert.

Um das Zusammenleben und den Weg dorthin so gut wie möglich zu gestalten, begleiten unsere kompetenten Fachteams interessierte Menschen mit Behinderung und ihre Familien von Anfang an.

Unsere Fachteams...

  • übernehmen die Vermittlung,
  • gewährleisten eine regelmäßige psycho- soziale und pädagogische Betreuung und Beratung,
  • helfen bei der Ausgestaltung des Familienbegleitvertrags,
  • kommen die Familien regelmäßig zu Hause besuchen,
  • sind Ansprechpartner/-innen in Krisen und Notfallsituationen,
  • und wirken bei der individuellen Hilfebedarfserhebung und Hilfeplanung mit.

Wohnen für Erwachsene
Sie interessieren sich für einen Betreuungsplatz in einer Familie oder möchten einen anbieten?
Ihre Ansprechpartner vor Ort sind:


im Landkreis Donau-Ries
ABW-Stützpunkt
Telefon: 01573-1498425
E-Mail: info@stützpunkt-abw.de

im Landkreis Dillingen
Regens-Wagner-Stiftung
Telefon: 09071 / 50 2 - 225
E-Mail: bwf-dillingen@regens-wagner.de


in den Landkreisen Günzburg und Neu-Ulm
Dominikus-Ringeisen-Werk
Telefon: 08282 / 800 33 02
E-Mail: bwf@drw.de

Bezirkskliniken Schwaben – Wohnen und Fördern
Telefon: 08221 / 96 23 43
E-Mail: bwf.wuf.gz@bezirkskliniken schwaben.de


im Landkreis Augsburg Nord
ABW-Stützpunkt
Telefon: 01573-1498425
E-Mail: info@stützpunkt-abw.de

Caion Caritative Integration GbR
Telefon: 08341 / 9088619
E-Mail: info@caion.de


im Landkreis Augsburg Süd
Dominikus-Ringeisen-Werk
Telefon: 08232 / 95 62 77 3
E-Mail: bwf@drw.de

Caion Caritative Integration GbR
Telefon: 08341 / 9088619
E-Mail: info@caion.de


in der Stadt Augsburg
Dominikus-Ringeisen-Werk
Telefon: 08232 / 95 62 77 3
E-Mail: bwf@drw.de

Caion Caritative Integration GbR
Telefon: 08341 / 9088619
E-Mail: info@caion.de


im Landkreis Aichach-Friedberg
ABW-Stützpunkt
Telefon: 01573-1498425
E-Mail: info@stützpunkt-abw.de

Caion Caritative Integration GbR
Telefon: 08341 / 9088619
E-Mail: info@caion.de


im Landkreis Unterallgäu und in der Stadt Memmingen
Regens-Wagner-Stiftung
Telefon: 08331 / 97 476 - 0
E-Mail: bwf-memmingen@regens-wagner.de

Caion Caritative Integration GbR
Telefon: 08341 / 9088619
E-Mail: info@caion.de


im Landkreis Ostallgäu und in der Stadt Kaufbeuren
Bezirkskliniken Schwaben – Wohnen und Fördern
Telefon: 08341 / 72 21 90
E-Mail: bwf-wuf-kf@bezirkskliniken-schwaben.de

Caion Caritative Integration GbR
Telefon: 08341 / 9088619
E-Mail: info@caion.de


im Landkreis Oberallgäu und in der Stadt Kempten
HOI! Psychosoziale Hilfsgemeinschaft e.V.
Telefon: 0831 / 27 56 5
E-Mail: gastfamilien@hoi-verein.de

Caion Caritative Integration GbR
Telefon: 08341 / 9088619
E-Mail: info@caion.de


im Landkreis Lindau
Stiftung Liebenau Teilhabe Telefon: 08382 / 27 39 56 9
E-Mail: adl@stiftung-liebenau.de


Haben Sie noch Fragen?
Bei allen Fragen rund um das Thema Betreuung in der Familie steht Ihnen die Sozialverwaltung des Bezirks Schwaben zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle Informationen und die Möglichkeit, sich um ein neues Familienmitglied zu bewerben. Ansprechpersonen beim Bezirk Schwaben
Herr Mittler
Telefon: 0821 / 31 01 – 407
E-Mail: raimund.mittler@bezirk-schwaben.de


Wohnen für Minderjährige
Die Betreuung von Minderjährigen in einer Pflegefamilie unterliegt abweichenden Regelungen. Bei Fragen oder Interesse bezüglich der Aufnahme einer Betreuungstätigkeit als Pflegefamilie wenden Sie sich an:
Frau Bollenbach
Telefon: 0821 / 31 01 - 46 11
E-Mail: ingrid.bollenbach@bezirk-schwaben.de