Preiswürdige Bauten aus Schwaben: Bezirk Schwaben lädt zur Verleihung von Architektur- und Denkmalpreis ein

06. Mai 2025: Acht Gebäude zeichnet der Bezirk Schwaben mit dem Architektur- und Denkmalpreis in diesem Jahr aus. Er unterstützt damit herausragende Leistungen der Baukultur und des Denkmalschutzes. Interessierte sind herzlich zur Preisverleihung eingeladen.
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Am Freitag, den 16. Mai verleiht der Bezirk Schwaben in Augsburg in feierlichem Rahmen seinen Architektur- und Denkmalpreis. In diesem Jahr gehen die Auszeichnungen an Preisträgerinnen und Preisträger aus Augsburg, Aichach-Friedberg, Lindau und dem Unterallgäu. Alle Gewinnerinnen und Gewinner haben durch einen vorbildlichen Umgang mit schwäbischer Baukultur und dem Denkmalschutz überzeugt. Welche Objekte ausgezeichnet werden und wer sich über einen der Preise freuen darf, wird auf der Preisverleihung bekannt gegeben.

Die Preisverleihung findet statt im Weitblick Augsburg (Karl-Drais-Straße 4a, 86159 Augsburg). Beginn ist um 18:30 Uhr, Einlass ab 18:00 Uhr. Im Anschluss an die Preisverleihung besteht bei Getränken und einem kleinen Imbiss die Möglichkeit zum persönlichen Austausch.

Neben den Geehrten sind auch Architektinnen und Architekten sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und die Öffentlichkeit herzlich eingeladen.

Interessierte können sich per E-Mail an alisa.kollmannsperger@bezirk-schwaben.de anmelden.

 

Architekturpreis

Mit dem Architekturpreis würdigt der Bezirk Schwaben herausragende Leistungen und Maßnahmen in der Baukultur in Schwaben, die einen Bezug zu den Hauptaufgaben des Bezirks, Soziales, Kultur und Umwelt haben.

Der Architekturpreis geht an zukunftsweisende Bauobjekte, die sich durch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Baukultur, ressourcenschonenden Umgang mit der Natur und der Verbesserung städtebaulicher und dörflicher Sozialstrukturen hervortun.

Denkmalpreis

Der Bezirk Schwaben vergibt seit 2002 jährlich den Denkmalpreis. Die Vorschläge preiswürdiger Sanierungen erhält die Bezirksheimatpflege von den Unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Landkreise, den Stadt- und Kreisheimatpfleger/-innen sowie dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Eine Jury zeichnet Objekte aus, die sich durch die fachliche Qualität der Maßnahme, das finanzielle Engagement des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, die Kreativität bei der Durchführung und die Bedeutung des Denkmals hervorheben.