Aktionsfeld E: Barrierefreiheit

  • Artikel 9 „Zugänglichkeit“
  • Artikel 21 „Recht auf freie Meinungs­äußerung, Meinungsfreiheit, und ­Zugang zu Informationen“

Barrieren abbauen und Zugänge schaffen für Menschen mit Behinderung ist eine zentrale Aufgabe, die sich auf alle sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Teilbereiche bezieht. Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Inklusion und eine notwendige Grundbedingung für die Umsetzung der UN-BRK. Denn ein barrierefreies Verkehrs­wesen, die Möglichkeit zur barrierefreien Informationsbeschaffung und zur Kommunikation sind Grundbedingungen für die selbstbestimmte Teilhabe am Leben. Dazu zählen zwingend auch barrierefreie Zugänge zu öffentlichen Gebäuden und zu Kultur- Sport- und Gesundheitseinrichtungen. Aufgrund dieser großen Bedeutsamkeit für die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung ist die Barrierefreiheit in verschiedenen Artikeln der UN-BRK verankert. Im Artikel 9 sind speziell die Verpflichtungen zur „Zugänglichkeit“ von Infrastruktur und Dienstleistungen sowie ­Gebäuden und Einrichtungen geregelt. Der ­Artikel 21 trifft Aussagen zur Sicherstellung von freier Meinungsäußerung und zum Zugang zu Informationen auch beispielsweise durch die Anwendung von Gebärden­sprache oder Brailleschrift.
Um all diese Rechte auf gleichberechtigte Teil­habe umzusetzen und um Benachteiligung zu verhindern, sind die Vertragsstaaten aufge­fordert, adäquate Maßnahmen zu ergreifen. Mit inbegriffen in den Regelungen der UN-BRK sind auch geeignete Instrumente zur Feststellung von Barrieren, zur Bewusstseinsbildung und zum Kompetenzaufbau. Denn Exklusionsrisiken entstehen immer dann, wenn Menschen mit Behinderung die allgemeine ­Infrastruktur und Dienstleistungen nicht oder nur mit einem nicht zumutbaren Aufwand nutzen können.

Bund und Länder versuchen den Ansprüchen, die sich aus der UN-BRK zum Thema „Zugänglichkeit“ ergeben, mit verschiedenen Initiativen, Gesetzen und Verordnungen gerecht zu werden. So unterhalten sie beispielsweise Fachstellen zur Beratung zum Thema Barrierefreiheit für private und öffentliche Anfragen. Gesetzlich wurde festgeschrieben, dass Internetauftritte, mobile Anwendungen sowie das Intranet von öffentlichen Stellen des Bundes barrierefrei sein müssen. Kommunen und Länder arbeiten außerdem daran, den Öffentlichen Nahverkehr durchgängig barrierefrei zu machen. Auch Hochschulen und Universitäten gestalten ihre Angebote entsprechend den gesetzliche Vorgaben und den Beschlüssen der Hochschulkonferenz zu „einer Hochschule für alle“ zunehmend barrierefrei.

Öffentliche Verwaltungen arbeiten ­gemeinsam mit zuständige Akteuren/-innen daran, im Freizeit-, Kultur- und Tourismusbereich Barriere­freiheit zu erreichen. In den Behinderten­gleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder werden die Anwendung von Gebärdensprache und Leichter Sprache geregelt.

Die heutige Definition von Behinderung, in der „Behinderung“ keine Eigenschaft einer Person ist, sondern aus der Wechselwirkung von Einschränkung und Umwelt entsteht, hat zum Verständnis beigetragen, dass die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Umwelt genauso gleichberechtigt zu berücksichtigen sind wie alle anderen Anforderungen auch. Barrierefreiheit entsteht dementsprechend im Aushandlungsprozess verschiedener gesellschaftlicher Ansprüche. Zunehmend geht es aktuell in der Entwicklung von neuen Produkten nicht um die Barrierefreiheit für eine spezielle Gruppe von Menschen, sondern – im Sinne eines „Universellen Designs“ – um die barrierefreie Gestaltung des Lebensumfeldes für alle Menschen, damit möglichst niemand ausgeschlossen wird.

Auch dem Bezirk Schwaben ist es ein wichtiges Anliegen, bestmöglich zur Barrierefreiheit beizutragen. Deswegen verbessert er abteilungsübergreifend für Menschen mit Behinderung die Zugänge zu Informationen, zu seinen Gebäuden sowie zu seinen Veranstaltungen. Sein Ziel ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger barrierefrei erreichbar zu sein und (zukünftigen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein bestmögliches barrierefreies Arbeiten zu ermöglichen. So wird der Bezirk Schwaben schrittweise die Barrierefreiheit seiner Gebäude – sofern baulich möglich – optimieren. Für die Umsetzung der barriere­freien Kommunikation und Information hat er eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gegründet. Zukünftige Veranstaltungen wird der Bezirk bestmöglich zielgruppenorientiert ­barrierefrei anbieten und durchführen. Darüber hinaus sorgt er bei seiner Belegschaft für ein gesteigertes Bewusstsein und für bessere ­Kompetenzen hinsichtlich Barrierefreiheit (­beispielsweise durch Schulungen).

Nr. Maßnahme Federführende Steuerung Beteiligung Zeitrahmen
E1 Erarbeitung einheitlicher Leitlinien für barrierefreie Zugänge und Gestaltung der Bezirksgebäude im Rahmen einer Arbeitsgruppe. Sachgebiet Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz Abteilung Bau, Energie und Umwelt, Schwerbehindertenvertretung, Soziale Projekte Ab 2022
E2 Kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit der Bezirksgebäude. Abteilung Bau, Energie und Umwelt Bezirkshauptverwaltung Laufend
E3 Den Haupteingang des Bezirks umgestalten und weitestgehend barrierefrei zugänglich machen. Abteilung Bau, Energie und Umwelt Bezirkshauptverwaltung Ab 2024
E4 Barrierefreie Anfahrtsmöglichkeiten für die Bezirkseinrichtungen im Internet beschreiben. Stabsstelle Soziale Projekte Online-PR Experten in eigener Sache Ab 2023
Nr. Maßnahme Federführende Steuerung Beteiligung Zeitrahmen
E5 Schrittweise Informationen in Gebärdensprache auf den Webseiten des Bezirks anbieten. Arbeitsgruppe „Barrierefreie Information und Kommunikation“ Jeweilige Einrichtung und Abteilung Ab 2023
E6 Das Angebot auf den Webseiten in Leichte Sprache schrittweise ausbauen. Arbeitsgruppe „Barrierefreie Information und Kommunikation“ Jeweilige Einrichtung und Abteilung Ab 2022
E7 Erstellung von ausgewählten Broschüren und Flyern der Verwaltung in Leichter Sprache. Sozialverwaltung, Bezirkshauptverwaltung, Pressestelle Arbeitsgruppe „Barrierefreie Information und Kommunikation“ Laufend
E8 Häufig genutzte Dokumente der Sozialverwaltung (beispielsweise bei der Bedarfsermittlung oder Leistungsgewährung) in Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Sozialverwaltung Ggf. externer Dienstleister Ab 2023
E9 Für die Abteilungen einen pragmatischen Zugang zu Übersetzungsdienstleistungen in Leichter Sprache schaffen (z.B. externe Vergabe oder Inhouse-Lösung implementieren). Stabsstelle Soziale Projekte Arbeitsgruppe „Barrierefreie Information und Kommunikation“ Ab 2023
E10 Einführung eines neuen Corporate Design im Sinne eines Universal Designs und der Enthinderung. Marketing & Design Ab 2022
E11 Erleichterung des generellen Textverständnisses anhand eines angemessenen Designs je nach Zielgruppe. Marketing & Design; alle Einrichtungen des Bezirks, die Printwerbemittel produzieren Laufend
E12 Laufende Prüfung und Anpassung eines barrierefreien Kommunikationsdesigns in Bezug auf Adressaten, Funktion, Inhalt, Situation und Erscheinungsbild. Marketing & Design; alle Einrichtungen des Bezirks, die Printwerbemittel produzieren Laufend
E13 Technisch barrierefreie Dokumentenvorlagen im Corporate Design für die Bürotätigkeiten der Verwaltung bereitstellen. Stabsstelle Digitalisierung Rechenzentrum, jedes Sachgebiet Ab 2022
E14 Barrierefreie Templates für Webseiten im Corporate Design zur Verfügung stellen. Online-PR Externe Dienstleister Ab 2023
E15 Optimierung und Sicherstellung der Barrierefreiheit der Webseiten und Social- Media-Kanäle. Arbeitsgruppe „Barrierefreie Kommunikation und Information“ Jede Einrichtung Laufend
E16 Barrierefreie Webformulare bereitstellen. Stabsstelle Digitalisierung Jede Abteilung, Online-PR, Rechenzentrum Ab 2023
E17 Bereitstellung eines barrierefreien digitalen Sozialhilfeantrags. Sozialverwaltung Digitalisierung, Online-PR Ab 2023
E18 Aufstellung eines Informationsmanagementsystems in Leichter Sprache (CABito). Stabsstelle Soziale Projekte Externer Dienstleister Ab 2023
Nr. Maßnahme Federführende Steuerung Beteiligung Zeitrahmen
E19 Interne und externe Veranstaltungen und Messeauftritte möglichst ohne Barrieren durchführen. Veranstaltungsorganisation Öffentlichkeitsarbeit und ggf. jeweiliges Sachgebiet Laufend
E20 Auf Einladungen/Ankündigungen von Veranstaltungen Hinweise auf barrierefreie Angebote/Infrastruktur geben. Veranstaltungsorganisation Öffentlichkeitsarbeit und ggf. jeweiliges Sachgebiet Laufend
E21 Checklisten und Handreichungen für die Organisation und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen entwickeln, die zum internen Gebrauch bestimmt sind. Veranstaltungsorganisation Ab 2022
Nr. Maßnahme Federführende Steuerung Beteiligung Zeitrahmen
E22 Mitarbeitende zum Thema Barrierefreiheit schulen, z. B. digitale Barrierefreiheit, Leichte Sprache, barrierefreie Veranstaltungen etc. Stabsstelle Soziale Projekte Arbeitsgruppe „Barrierefreie Information und Kommunikation“, Personalstelle Ab 2022 laufend
E23 Leitfäden zur barrierefreien Kommunikation in Printwerbemitteln für Schriften, Kontraste, Farben, Gliederung, Leserlichkeit, Lesbarkeit und Motivation der Lesenden bereitstellen. Marketing & Design Ab 2021 laufend
E24 Handreichungen für barrierefreien Webseiten- Inhalte und Social-Media-Posts für den internen Gebrauch. Online-PR Laufend
E25 Experten/-innen (in eigener Sache) bei der Umsetzung zur Beratung hinzuziehen. Stabsstelle Soziale Projekte mit Online-PR Laufend
E26 Wissensaufbau im Bereich barrierefreies Kommunikationsdesign, digitaler Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Gesetze und Vorschriften, Wissensvermittlung und -weitergabe innerhalb des Bezirks und seiner Einrichtungen organisieren. Arbeitsgruppe „Barrierefreie Information und Kommunikation“ alle Abteilungen des Bezirks, die davon betroffen sind Ab 2022 laufend