Exkurs: ­Inklusion im Rahmen der europäischen Partner­schaften

Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an ­Erholung, Freizeit und Sport“

Die Beteiligung am kulturellen Leben und in der Freizeitgestaltung sind grundlegende Voraussetzungen, um am gesellschaftliche Zusammenleben teilzunehmen und dieses mitzugestalten. Menschen mit Behinderung sollen und wollen ebenso wie Menschen ohne Behinderung ihre Freizeit selbstbestimmt, geleitet von ihren Interessen und Begabungen leben. Untersuchungen zeigen jedoch, dass es deutliche Unterschiede im Freizeitverhalten gibt. Menschen mit Behinderung nutzen nicht im gleichen Maße die allgemeinen Angebote im Sport, Tourismus, in Freizeit und Kultur wie Menschen ohne Behinderung.
Es fehlt zu großen Teilen an barrierefreien inklusiven Angeboten, Zugängen und finanziellen Mitteln.

Freizeitangebote und Kultur können jedoch einen großen Beitrag dazu leisten, Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenzubringen. Hier besteht die Möglichkeit, sich ohne Leistungsdruck und Zwang zu begegnen und gemeinsamen Interessen nachzugehen. Besonders die Kultur ist eine Botschafterin für Inklusion: Sie lebt von der Vielfalt und der Verschiedenheit der Menschen. Im Kunst- und Kulturbereich werden permanent neue Spiel- und Ausdrucksformen entwickelt. Bereichernd sind neue künstlerische Formen wie zum Beispiel der Gebärdenchor und der Rollstuhltanz. Außerdem bildet Kunst Bewusstsein, ermöglicht Perspektivenwechsel und befördert gesellschaftliche Debatten. Die Präsenz von Menschen mit Behinderung im kulturellen Leben ist deswegen für ihre Wahrnehmung in der Gesellschaft äußerst wichtig. Als Kulturschaffende werden sie in der Öffentlichkeit zunehmend anerkannt, bleiben aber dennoch vorerst Ausnahmen. Sie haben insgesamt noch große Hürden im Freizeit- und Kulturbereich zu bewältigen: Veranstaltungs- und Freizeitorte sind beispielsweise nicht ausreichend barrierefrei erreichbar und zugänglich; Freizeit- und Kulturangebote sind oft nicht inklusiv und barrierefrei ausgerichtet. Auch Informationen sind nicht barrierefrei verfügbar und Werbung wird nicht zielgruppenadäquat durchgeführt. Zudem sind künstlerische Ausbildungsstätten in der Regel nicht auf Menschen mit Behinderung eingestellt, so dass sie nicht als Künstler/-in ausgebildet ­werden können. Politik und Gesellschaft sind durch die UN-BRK gemeinsam aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben gleichermaßen teilhaben können und ihr künstlerisches, kreatives und intellektuelles Potential entfalten und nutzen (Artikel 30 UN-BRK).

Der Bezirk Schwaben möchte diesen Anspruch für seine Kultureinrichtungen Schritt für Schritt verwirklichen. Als Träger verschiedener ­Kultur- und Freizeiteinrichtungen und wichtiger Kulturförderer/-innen in der Region, möchte er einen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe leisten. Deswegen hat er sich vorgenommen, sukzessive seine Kultur- und Freizeiteinrichtungen bestmöglich für Menschen mit Behinderung zugänglich zu ­machen. Sein Angebot an Kulturvermittlung – insbesondere in den Museen – wird inklusiv weiter­entwickelt und barrierefrei ausgebaut. Ihm ist es wichtig, weitere Zielgruppen wie zum Beispiel Menschen mit einer Hör- oder Seh­behinderung zu erreichen. Außerdem ist er sich der bedeutsamen Rolle von Kultur bei gesellschaftlichen Veränderungsprozessen bewusst. Mit unterschiedlichen Formaten und Projekten greift er das Thema Inklusion wiederholt auf und trägt damit stetig zur Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit bei. Nicht zuletzt sorgt er auch dafür, dass auch die Mitarbeitenden der Kultureinrichtungen in Fortbildungen für die Anliegen von Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden.

Nr. Maßnahme Federführende Steuerung Beteiligung Zeitrahmen
A1 Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung der Inklusionsbetriebe (Verbesserung der ­Förderbedingungen). Sachgebiet Kompetenz­zentrum Sozialpsychiatrie Gesundheits- und Sozialausschuss Ab 2022
A2 Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung der Zuverdienst-Projekte (Verbesserung der ­Förderbedingungen). Sachgebiet Kompetenzzentrum Sozialpsychiatrie Gesundheits- und Sozialausschuss Ab 2022
A3 In entsprechenden Gremien und ­Ausschüssen der Politik und der Verwaltung rechtliche ­Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen zum Budget für Arbeit anregen. Sozialverwaltung, Bezirksräte/-innen 2023
A4 Bearbeitungsprozesse beim Budget für Arbeit in Zusammenarbeit mit anderen Reha-Trägern und dem ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales) verbessern. Sozialverwaltung Laufend
A5 Öffentlichkeitsarbeit verstärken, gezielt auf Kammern und andere Reha-Träger zugehen und an Fachveranstaltungen mitwirken. Stabsstelle Soziale Projekte Sozialverwaltung Laufend
A6 Bekanntmachung des neuen Modells „Budget für Ausbildung“ für Beschäftigte im Arbeitsbereich, z. B. auf Webseite, Flyern etc. Stabsstelle Soziale Projekte Sozialverwaltung Ab 2023
A7 Weitere Bemühungen andere Leistungs­anbieter für den Arbeitsbereich in Schwaben zu gewinnen. Sozialverwaltung Laufend
A8 Netzwerkarbeit und -pflege mit anderen ­wichtigen Akteuren in der Region z. B. durch Mitarbeit an Arbeitstischen und Gremien. Sozialverwaltung, Beauftragter für ­Behinderung und Inklusion (Politik) Bezirksrätinnen und Bezirksräte Laufend
Nr. Maßnahme Federführende Steuerung Beteiligung Zeitrahmen
A9 Fortführung des Akquisezuschlags für ­Außenarbeitsplätze mit Neuerhebung der Schwäbischen Quote (Stand 2021: 3,4 Prozent). Stabsstelle Soziale Projekte Sachgebiet ­Pflegesatz, ­Gesundheits- und Sozialausschuss 2022
A10 Impulse setzen zur Weiterqualifizierung der Beschäftigten innerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen (z. B. durch Zertifikatslehrgänge). Beauftragter für Behinderung und Inklusion (Politik), Stabsstelle Soziale Projekte Ab 2023
Nr. Maßnahme Federführende Steuerung Beteiligung Zeitrahmen
A11 Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, welche in bestimmten Tätigkeitsbereichen erwerbsgemindert sind, beispielsweise: Büropraktiker/-in Leichte Sprache, betriebliche Genesungsbegleiter/-in und Mitarbeiter/-in im Betriebsrestaurant Stabsstelle Soziale Projekte Bezirkshaupt­verwaltung Laufend
A12 Aufbau eines inklusiven, barrierefreien Betriebs­restaurants in Kooperation mit einem sozialen Träger. Stabsstelle Soziale ­Projekte, Abteilung Bau, Umwelt und Energie Bezirkshaupt­verwaltung Ab 2021
A13 Weiterentwicklung des betrieblichen Ein­gliederungsmanagements unter Einbindung der Schwerbehindertenvertretung. Sachgebiet Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz Schwerbehinderten­vertretung, ­Personalrat, ­Personalstelle Ab 2022
A14 Entwicklung gezielter Präventionsmaßnahmen zur psychischen Gesundheit. Sachgebiet Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz Ab 2022
A15 Aktualisierung der betrieblichen Inklusionsvereinbarung und Anerkennung der bayerischen Inklusionsrichtlinien. Schwerbehinderten­vertretung Personalstelle, Direktor der ­Bezirksverwaltung 2022
A16 Kontinuierliche Beibehaltung bzw. weiterer Ausbau der guten Beschäftigungsquote von Mitarbeiter/innen mit einem Schwer­behindertenstatus. Personalstelle Schwerbehinderten­vertretung Laufend
Nr. Maßnahme Federführende Steuerung Beteiligung Zeitrahmen
A17 Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ Stabsstelle Soziale Projekte Ab 2024
A18 Die Werte Inklusion und Vielfalt des Leitbildes mit Leben füllen. Bezirkshauptverwaltung Führungskräfte Laufend
A19 Berücksichtigung der Vielfaltsperspektive bei der Personalentwicklung und -gewinnung. Stabsstelle Personal­entwicklung Personalstelle Laufend
A20 Verankerung von Diversitäts- und Vielfalts­themen in (Nachwuchs-)Führungskräfte-­Schulungen. Stabsstelle Personal­entwicklung Stabsstelle Soziale Projekte, Personalverwaltung Ab 2023