Exkurs: Inklusion im Rahmen der europäischen Partnerschaften
Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“
Die Beteiligung am kulturellen Leben und in der Freizeitgestaltung sind grundlegende Voraussetzungen, um am gesellschaftliche Zusammenleben teilzunehmen und dieses mitzugestalten. Menschen mit Behinderung sollen und wollen ebenso wie Menschen ohne Behinderung ihre Freizeit selbstbestimmt, geleitet von ihren Interessen und Begabungen leben. Untersuchungen zeigen jedoch, dass es deutliche Unterschiede im Freizeitverhalten gibt. Menschen mit Behinderung nutzen nicht im gleichen Maße die allgemeinen Angebote im Sport, Tourismus, in Freizeit und Kultur wie Menschen ohne Behinderung.
Es fehlt zu großen Teilen an barrierefreien inklusiven Angeboten, Zugängen und finanziellen Mitteln.
Freizeitangebote und Kultur können jedoch einen großen Beitrag dazu leisten, Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenzubringen. Hier besteht die Möglichkeit, sich ohne Leistungsdruck und Zwang zu begegnen und gemeinsamen Interessen nachzugehen. Besonders die Kultur ist eine Botschafterin für Inklusion: Sie lebt von der Vielfalt und der Verschiedenheit der Menschen. Im Kunst- und Kulturbereich werden permanent neue Spiel- und Ausdrucksformen entwickelt. Bereichernd sind neue künstlerische Formen wie zum Beispiel der Gebärdenchor und der Rollstuhltanz. Außerdem bildet Kunst Bewusstsein, ermöglicht Perspektivenwechsel und befördert gesellschaftliche Debatten. Die Präsenz von Menschen mit Behinderung im kulturellen Leben ist deswegen für ihre Wahrnehmung in der Gesellschaft äußerst wichtig. Als Kulturschaffende werden sie in der Öffentlichkeit zunehmend anerkannt, bleiben aber dennoch vorerst Ausnahmen. Sie haben insgesamt noch große Hürden im Freizeit- und Kulturbereich zu bewältigen: Veranstaltungs- und Freizeitorte sind beispielsweise nicht ausreichend barrierefrei erreichbar und zugänglich; Freizeit- und Kulturangebote sind oft nicht inklusiv und barrierefrei ausgerichtet. Auch Informationen sind nicht barrierefrei verfügbar und Werbung wird nicht zielgruppenadäquat durchgeführt. Zudem sind künstlerische Ausbildungsstätten in der Regel nicht auf Menschen mit Behinderung eingestellt, so dass sie nicht als Künstler/-in ausgebildet werden können. Politik und Gesellschaft sind durch die UN-BRK gemeinsam aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben gleichermaßen teilhaben können und ihr künstlerisches, kreatives und intellektuelles Potential entfalten und nutzen (Artikel 30 UN-BRK).
Der Bezirk Schwaben möchte diesen Anspruch für seine Kultureinrichtungen Schritt für Schritt verwirklichen. Als Träger verschiedener Kultur- und Freizeiteinrichtungen und wichtiger Kulturförderer/-innen in der Region, möchte er einen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe leisten. Deswegen hat er sich vorgenommen, sukzessive seine Kultur- und Freizeiteinrichtungen bestmöglich für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Sein Angebot an Kulturvermittlung – insbesondere in den Museen – wird inklusiv weiterentwickelt und barrierefrei ausgebaut. Ihm ist es wichtig, weitere Zielgruppen wie zum Beispiel Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung zu erreichen. Außerdem ist er sich der bedeutsamen Rolle von Kultur bei gesellschaftlichen Veränderungsprozessen bewusst. Mit unterschiedlichen Formaten und Projekten greift er das Thema Inklusion wiederholt auf und trägt damit stetig zur Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit bei. Nicht zuletzt sorgt er auch dafür, dass auch die Mitarbeitenden der Kultureinrichtungen in Fortbildungen für die Anliegen von Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden.
Nr. | Maßnahme | Federführende Steuerung | Beteiligung | Zeitrahmen |
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A1 | Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung der Inklusionsbetriebe (Verbesserung der Förderbedingungen). | Sachgebiet Kompetenzzentrum Sozialpsychiatrie | Gesundheits- und Sozialausschuss | Ab 2022 |
A2 | Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung der Zuverdienst-Projekte (Verbesserung der Förderbedingungen). | Sachgebiet Kompetenzzentrum Sozialpsychiatrie | Gesundheits- und Sozialausschuss | Ab 2022 |
A3 | In entsprechenden Gremien und Ausschüssen der Politik und der Verwaltung rechtliche Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen zum Budget für Arbeit anregen. | Sozialverwaltung, Bezirksräte/-innen | 2023 | |
A4 | Bearbeitungsprozesse beim Budget für Arbeit in Zusammenarbeit mit anderen Reha-Trägern und dem ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales) verbessern. | Sozialverwaltung | Laufend | |
A5 | Öffentlichkeitsarbeit verstärken, gezielt auf Kammern und andere Reha-Träger zugehen und an Fachveranstaltungen mitwirken. | Stabsstelle Soziale Projekte | Sozialverwaltung | Laufend |
A6 | Bekanntmachung des neuen Modells „Budget für Ausbildung“ für Beschäftigte im Arbeitsbereich, z. B. auf Webseite, Flyern etc. | Stabsstelle Soziale Projekte | Sozialverwaltung | Ab 2023 |
A7 | Weitere Bemühungen andere Leistungsanbieter für den Arbeitsbereich in Schwaben zu gewinnen. | Sozialverwaltung | Laufend | |
A8 | Netzwerkarbeit und -pflege mit anderen wichtigen Akteuren in der Region z. B. durch Mitarbeit an Arbeitstischen und Gremien. | Sozialverwaltung, Beauftragter für Behinderung und Inklusion (Politik) | Bezirksrätinnen und Bezirksräte | Laufend |
Nr. | Maßnahme | Federführende Steuerung | Beteiligung | Zeitrahmen |
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A9 | Fortführung des Akquisezuschlags für Außenarbeitsplätze mit Neuerhebung der Schwäbischen Quote (Stand 2021: 3,4 Prozent). | Stabsstelle Soziale Projekte | Sachgebiet Pflegesatz, Gesundheits- und Sozialausschuss | 2022 |
A10 | Impulse setzen zur Weiterqualifizierung der Beschäftigten innerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen (z. B. durch Zertifikatslehrgänge). | Beauftragter für Behinderung und Inklusion (Politik), Stabsstelle Soziale Projekte | Ab 2023 |
Nr. | Maßnahme | Federführende Steuerung | Beteiligung | Zeitrahmen |
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A11 | Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, welche in bestimmten Tätigkeitsbereichen erwerbsgemindert sind, beispielsweise: Büropraktiker/-in Leichte Sprache, betriebliche Genesungsbegleiter/-in und Mitarbeiter/-in im Betriebsrestaurant | Stabsstelle Soziale Projekte | Bezirkshauptverwaltung | Laufend |
A12 | Aufbau eines inklusiven, barrierefreien Betriebsrestaurants in Kooperation mit einem sozialen Träger. | Stabsstelle Soziale Projekte, Abteilung Bau, Umwelt und Energie | Bezirkshauptverwaltung | Ab 2021 |
A13 | Weiterentwicklung des betrieblichen Eingliederungsmanagements unter Einbindung der Schwerbehindertenvertretung. | Sachgebiet Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz | Schwerbehindertenvertretung, Personalrat, Personalstelle | Ab 2022 |
A14 | Entwicklung gezielter Präventionsmaßnahmen zur psychischen Gesundheit. | Sachgebiet Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz | Ab 2022 | |
A15 | Aktualisierung der betrieblichen Inklusionsvereinbarung und Anerkennung der bayerischen Inklusionsrichtlinien. | Schwerbehindertenvertretung | Personalstelle, Direktor der Bezirksverwaltung | 2022 |
A16 | Kontinuierliche Beibehaltung bzw. weiterer Ausbau der guten Beschäftigungsquote von Mitarbeiter/innen mit einem Schwerbehindertenstatus. | Personalstelle | Schwerbehindertenvertretung | Laufend |
Nr. | Maßnahme | Federführende Steuerung | Beteiligung | Zeitrahmen |
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A17 | Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ | Stabsstelle Soziale Projekte | Ab 2024 | |
A18 | Die Werte Inklusion und Vielfalt des Leitbildes mit Leben füllen. | Bezirkshauptverwaltung | Führungskräfte | Laufend |
A19 | Berücksichtigung der Vielfaltsperspektive bei der Personalentwicklung und -gewinnung. | Stabsstelle Personalentwicklung | Personalstelle | Laufend |
A20 | Verankerung von Diversitäts- und Vielfaltsthemen in (Nachwuchs-)Führungskräfte-Schulungen. | Stabsstelle Personalentwicklung | Stabsstelle Soziale Projekte, Personalverwaltung | Ab 2023 |