Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Allgemeine Innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung
Verwaltungsfachangestellte bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor (zum Beispiel von Gemeinderäten) und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften erarbeiten sie Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht und unterrichten die Beteiligten. Ebenso erledigen sie Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung. Auch kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben gehören zu ihren Aufgaben. Oft sind sie Ansprechpartner/-in für Organisationen, Unternehmen und Rat suchende Bürger/-innen. Dann befassen sie sich kunden- und dienstleistungsorientiert mit deren Anfragen und Anliegen.
In der Personalverwaltung führen Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie beispielsweise an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt. Dort führen sie auch Haushaltsüberwachungslisten und bearbeiten Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus wirken sie bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit.
Ausbildungsbeginn:
jährlich am 1. Sept.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Ausbildungsvergütung:
Stand: 01.05.2026
1. Ausbildungsjahr: 1.368,20 €
2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 €
3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 €
zzgl. Jahressonderzahlung
- Die Auszubildenden werden in der Berufsschule und beim Bezirk Schwaben ausgebildet (duales System).
- Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte, also beim Bezirk Schwaben, statt.
- Zur Ergänzung und Vertiefung der betrieblichen Ausbildung sind die zu erlernenden Kenntnisse und Fertigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln.
- Diese dienstbegleitende Unterweisung (überbetriebliche Ausbildung) wird durch die Bayerische Verwaltungsschule in Volllehrgängen mit insgesamt 540 Unterrichtsstunden durchgeführt. Die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz nimmt am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ab.
In der Berufsschule:
(alle Fächer aufgezählt)
- Verwaltungshandeln
- Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Personalwesen
- Politik und Gesellschaft
- Deutsch
- Englisch
- Religion
- Textverarbeitung
- Datenverarbeitung
- Sport
In der Bayerischen Verwaltungsschule:
(wichtigste Fächer aufgezählt)
- Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
- Personalwesen
- Kommunalrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- BGB (Bürgerliches Recht)
- Staatsrecht
- Sozialrecht (Sozialhilfe)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Öffentliches Baurecht
Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt /-in)
Zielgruppe:
Beschäftigte, die sich weiterqualifizieren möchten.
Voraussetzungen:
Erwerb der Fachprüfung I oder abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Prüfung bzw. Fachhochschulreife.
Kurzbeschreibung:
Der Beschäftigtenlehrgang II stellt eine Weiterqualifizierung dar und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Aufgaben vergleichbar mit denen der 3. Qualifikationsebene. Die Beschäftigtenlehrgänge werden während der Dienstzeit durchgeführt. Das heißt, dass der/die Mitarbeiter/-in in seinem/ihrem Einsatzbereich normal weiterarbeitet und daneben den Unterricht der BVS besucht. Der Beschäftigtenlehrgang II wird als Ortslehrgang mit Teilzeitunterricht (450 Unterrichtsstunden, Dauer 2 Jahre) und ergänzendem Abschlusslehrgang (180 Unterrichtsstunden, Dauer 6 Wochen) durchgeführt und endet mit Ablegen der Fachprüfung II. Mit dem Zeugnis wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/in“ verliehen.