Duales Studium Dipl. Verwaltungswirt-/in (FH, 3.QE) (m/w/d)
Verwaltungsinspektoranwärter/-in
Diplom Verwaltungswirte/Verwaltungswirtinnen (FH) arbeiten hauptsächlich in der 3. Qualifikationsebene (frühere Bezeichnung: gehobener Dienst) der öffentlichen Verwaltung. Sie können in nahezu allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung tätig sein. Die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, wie sie beim Bezirk Schwaben ausgebildet wird, qualifiziert unter anderem für eine spätere Tätigkeit bei Gemeinden, Landkreisen und Bezirken, aber auch bei staatlichen Behörden, wie zum Beispiel den Regierungen. Je nach Aufgabenfeld sind Beamte und Beamtinnen der dritten Qualifikationsebene zum Beispiel als Sachbearbeiter /-innen in der Sozialverwaltung, einer Personalverwaltung usw. tätig. Die Ausbildung befähigt aber auch zur Übernahme von Führungsaufgaben im Bereich des mittleren Managements in der Verwaltung.
Ausbildungsbeginn:
jährlich am 1. Oktober
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Monatliche Bezüge:
Stand: 01.02.2025
1.563,85 € monatlich zuzüglich Jahressonderzahlung
Krankenversicherung:
Anwärter/-innen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Ihre Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt meistens über eine abzuschließende private Versicherung und teilweise über die sog. Beihilfe des Dienstherrn.
- Unbedingte Voraussetzung für eine Einstellung als Verwaltungsinspektoranwärter/-in ist, dass am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses teilgenommen wird bzw. an einem der drei Vorjahre teilgenommen wurde. Zum Beispiel für eine Einstellung zum 01.10.2027 muss unbedingt am aktuellen Auswahlverfahren für das Einstellungsjahr 2027, das im Jahr vor der Einstellung durchgeführt wird, also im Jahr 2026 erfolgreich teilgenommen werden. Die Anmeldefrist ist zu beachten (nähere Informationen zu den jeweiligen Fristen und Terminen unter www.bayerischer-landespersonalausschuss.de). Eine Einstellung zum 01.10.2027 ist allerdings auch mit einem LPA-Zeugnis für die Einstellungsjahre 2024, 2025 oder 2026 möglich.
Die Bewerber/-innen werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Verwaltungsinspektoranwärtern/-innen ernannt.
- Das Studium gliedert sich zum einen in eine fachpraktische Ausbildung bei der Ausbildungsstelle (zum Beispiel während der Ausbildung beim Bezirk erfolgt grundsätzlich eine Ausbildung im eigenen Haus, in einem Landratsamt bzw. einer kreisfreien Stadt sowie bei der Regierung von Schwaben), zum anderen erfolgt ein sog. fachtheoretischer Teil. Dieser erfolgt im Rahmen eines Studiums an der Hochschule für den öffentlichen Dienst, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, in Hof. Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte wechseln sich ab.
- Nach ca. einem Jahr wird an der Hochschule eine Zwischenprüfung abgelegt. Am Ende des dreijährigen Vorbereitungsdienstes erfolgt ebenfalls dort die Abnahme der Qualifikationsprüfung. An der Hochschule wird außerdem eine Diplomarbeit erstellt.
- Nach erfolgreichem Ablegen der Qualifikationsprüfung wird der akademische Grad „Diplom Verwaltungswirt (FH)“ bzw. „Diplom Verwaltungswirtin (FH)“ verliehen.
- Kommunalrecht
- Privatrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Betriebswirtschaftslehre
- Datenschutzrecht
- Verwaltungshandeln
- Baurecht
- Sozialrecht
- Soziologie/Psychologische Grundlagen des Verwaltungshandelns
- Kommunale Wirtschaftsführung
- EDV
- Einen zukunftsorientierten Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitszeiten
- Sehr gute Übernahmechancen nach dem Studium
- 30 Urlaubstage/Jahr
- Attraktives Fortbildungsangebot