Förderstätten

Schwerst- und mehrfach behinderte Erwachsene benötigen im alltäglichen Leben oftmals umfassende Begleitung und Hilfe.
Gleichzeitig sind sie oft nicht in der Lage, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten.
Diesem Personenkreis wird in Förderstätten eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und ein sogenannter "zweiter Lebensraum" eröffnet.

Dabei wird die Betreuung den jeweiligen Bedürfnissen angepasst.
Sie fördert Fähigkeiten und Fertigkeiten des behinderten Menschen durch Maßnahmen im lebenspraktischen, therapeutischen und sozialen Bereich.
Die intensive Betreuung soll an den Berufsbildungsbereich der WfbM heranführen und langfristig einen Übertritt dorthin ermöglichen.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten bezahlt der Bezirk Schwaben (Träger der überörtlichen Sozialhilfe) im Rahmen der "Eingliederungshilfe".

Aufnahmeverfahren

Über die Aufnahme des behinderten Menschen in eine Förderstätte entscheidet der örtliche Fachausschuss, bestehend aus

  • Vertretern der jeweiligen Einrichtung,
  • Vertretern des Bezirks Schwaben als Kostenträger
  • und einem Vertreter der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.