Budget für Ausbildung
Das Wort Budget ist ein Fremdwort.
Man spricht es so aus: Büd-scheh
Ein Budget ist ein bestimmter Geld-Betrag.
Man kann diesen Geld-Betrag für etwas bestimmtes ausgeben.
Hier in diesem Fall für eine Assistenz-Kraft bei der Ausbildung.
Was ist das Budget für Ausbildung?
Das Budget für Ausbildung ist eine Hilfe-Leistung.
Mit dem Budget für Ausbildung können Menschen mit Behinderung einen Ausbildung machen.
Das Budget für Ausbildung ist ein Geld-Betrag.
Einen Teil vom Geld-Betrag erhalten Sie.
Damit bezahlen Sie Ihre Assistenz-Person.
Die Assistenz-Person hilft Ihnen in der Ausbildung.
Das bedeutet sie hilft im Betrieb und in der Berufsschule.
Einen Teil des Geld-Betrages erhält Ihr Ausbildungs-Betrieb.
Damit bezahlt er Ihren Ausbildungslohn.
Wer kann das Budget für Ausbildung bekommen?
Das Budget für Ausbildung können Sie bekommen:
Wenn Sie eine Behinderung haben.
Wenn Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
Die Abkürzung für eine Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM.
Oder wenn Sie bei einem Anderen Leistungs-Anbieter arbeiten.
Achtung: Sie müssen nicht in einer Werkstatt oder bei einem Anderen Leistungsanbieter arbeiten.
Es reicht, wenn Sie eine Berechtigung dafür haben.
Wichtig: Sie haben noch keine Ausbildung abgeschlossen.
Wie funktioniert das Budget für Ausbildung?
Sie lernen im Ausbildungs-Betrieb.
Und Sie gehen zur Berufs-Schule.
Eine Assistenz-Person hilft Ihnen im Betrieb und in der Berufs-Schule.
Sie bekommen Geld für Ihre Assistenz-Person.
Mit diesem Geld bezahlen Sie Ihre Assistenz-Person.
Sie wählen die Assistenz-Person selbst aus.
Die Fahrt-Kosten zum Betrieb und zur Berufs-Schule werden bezahlt.
Wie beantragen Sie das Budget für Ausbildung?
Sie haben ein Angebot für einen Ausbildungs-Platz erhalten?
Achtung: Der Betrieb muss für Ausbildungen anerkannt sein.
Dann stellen Sie einen Antrag.
Sind Sie im Berufs-Bildungs-Bereich?
Dann stellen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Sind Sie im Arbeits-Bereich?
Dann stellen Sie einen Antrag beim Bezirk Schwaben.
Die Stellen prüfen Ihren Antrag.
Sie bekommen dann einen Bescheid per Post.
Sie haben Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@bezirk-schwaben.de
Oder rufen Sie uns an: 0821 3101-0