Bezirk Schwaben beschließt bedarfsgerechteren Einsatz von Kitabegleitungen

20. April 2026: Der Sozialpädagogisch-Medizinische Fachdienst (SMD) des Bezirks Schwaben wird den Bedarf für die Kitabegleitung im kommenden Kitajahr probeweise anders als bisher ermitteln – das hat der Gesundheits- und Sozialausschuss in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch beschlossen. In bestimmten Fällen prüft der SMD demnach erst dann, ob eine Individualbegleitung notwendig ist, nachdem das Kind eine Eingewöhnungsphase in der Kita absolviert hat.
Symbolbild Aktuelle Meldung

Mit elf zu einer Gegenstimme hat der Gesundheits- und Sozialausschuss des Bezirks am Mittwoch dafür gestimmt, in manchen Fällen anders als bisher ermitteln, ob ein Kind Bedarf an einer Individualbegleitung in der Kita hat. Der Entscheidung voran ging eine lebhafte Diskussion unter den Mitgliedern des Ausschusses und den geladenen Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände. „Ich bedanke mich bei allen für den konstruktiven Austausch und die sachliche Aussprache“, sagte Bezirkstagspräsident Martin Sailer am Ende der Sitzung. „Jeder der Anwesenden hat trotz unterschiedlicher Perspektiven immer die individuellen Bedürfnisse der Kinder im Blick.“

 

Individualbegleitung in der Kita – so wurde bislang geprüft

Individualbegleitungen unterstützen als Begleitpersonen Kinder mit Behinderung beim Kitabesuch und helfen, die Anforderungen im Alltag der Einrichtung zu bewältigen. Ob ein Kind eine Kitabegleitung benötigt, hat der Sozialpädagogisch-Medizinische Fachdienst (SMD) häufig im häuslichen Umfeld und vor der Aufnahme in die Einrichtung festgestellt.

 

Hier gibt es ein neues Verfahren

In bestimmten Fällen ändert der SMD zum Kitajahr 2026/2027 nun probeweise den Prozess. Er prüft, nachdem eine Eingewöhnungsphase in der Kita stattgefunden hat. In dieser Phase dokumentiert das Kitapersonal die persönliche Entwicklung des Kindes, das sich möglichst selbstbestimmt im Alltag der Einrichtung ausprobieren kann. Der SMD nutzt die Beobachtungen und Erfahrungen des Kitapersonals, um festzustellen, ob eine Individualbegleitung nötig ist. Das Ziel: Das Kind soll so die Unterstützung bekommen, die zu seiner individuellen Situation am besten passt. Bezirkstagspräsident Martin Sailer betont: „Jedes Kind soll die bestmögliche Hilfe erhalten, die es in seiner persönlichen Entwicklung unterstützt. Durch den neuen Prozess können für das Kind neue Chancen entstehen.“

 

In eindeutigen Fällen gilt der bisherige Prozess

In eindeutigen Fällen wie beispielsweise bei entsprechenden körperlichen Einschränkungen, Pflegegrad 4 und 5 oder Autismus mit herausforderndem Verhalten bleibt es bei der Bedarfsermittlung vor dem Eintritt in die Einrichtung. Die neue Eingewöhnungsphase findet nur in bestimmten Fällen statt. „Kinder, die offensichtlich ab Tag eins einer Unterstützung bedürfen, sollen sie nach wie vor bekommen“, so die Abteilungsleiterin der Sozialverwaltung des Bezirks Schwaben, Monika Kolbe. Die Sozialverwaltung erfasst in einer einjährigen Probephase zudem, wie viele eindeutige Anträge auf Individualbegleitung gestellt werden. Der Bezirk erhofft sich dadurch einen noch umfassenderen Blick über die Versorgungslage.

 

Warum der bisherige Prozess angepasst wird

Findet das Prüfverfahren vor dem Eintritt in eine Einrichtung statt, lässt sich nicht immer verlässlich einschätzen, welche individuelle Unterstützung die Kinder tatsächlich benötigen. Im Vergleich zur Individualbegleitung gibt es viele weitere niederschwellige Maßnahmen, die gleichermaßen geeignet sein können und den Bedarf an Unterstützung decken. Seit Jahren steigen bundesweit die Fallzahlen im Bereich der Individualbegleitungen in Kindertagesstätten. In Schwaben haben sich diese Fälle seit dem Jahr 2020 verfünffacht.