Kinder und Jugendliche

Die Leistungen Schulbegleitung, Individualhelfer, Teilstationäre Betreuung oder Einzelintegration im Kindergarten beantragen Sie über die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) (minderjährige Personen). Sie können den Antrag online ausfüllen und direkt einreichen oder ausdrucken.

Die Entscheidung, ob ein Kind eine Individualbegleitung benötigt, orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes während des Alltags in der Einrichtung. Ob ein Kind eine Individualbegleitung benötigt, entscheidet sich künftig in bestimmten Fällen erst nach einer Eingewöhnungsphase in der Kita.

Bislang wurde diese Entscheidung häufig vor dem Start in der Kita – meist auf Grundlage von Eindrücken sowie Schilderungen aus dem häuslichen Umfeld getroffen. Das bildet den Alltag in der künftigen Einrichtung nicht zuverlässig ab. Die Gegebenheiten vor Ort müssen individuell berücksichtigt werden.

Bei Kindern mit schweren Teilhabeeinschränkungen z.B. bei Vorliegen von Pflegegrad 4 oder 5, etc. wird hingegen ab Aufnahme in die Kita der Bedarf für eine Individualbegleitung angenommen. Eine Entscheidung ist ohne Eingewöhnungsphase möglich.

Wir verweisen auf die nachfolgenden Hinweise und Informationen.

Zusätzliche Formulare