Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder mit drohender Behinderung erhalten zum Ausgleich der daraus resultierenden Teilhabeeinschränkungen die notwendige Förderung.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine Gewährung von Leistungen ist:

  • Es liegt für eine gleichberechtigte Teilhabe eine Abweichung vom Lebensalter typischen Zustand von länger als 6 Monaten vor.

oder

  • Eine wesentliche Behinderung droht, wenn für eine gleichberechtigte Teilhabe eine Abweichung vom Lebensalter typischen Zustand von länger als 6 Monaten konkret zu erwarten ist.

Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus.

Sie orientieren sich stets am persönlichen Bedarf.

Um bestehende Einschränkungen im Alltag auszugleichen, müssen Maßnahmen für den individuellen Bedarf notwendig sein und eine wirksame Unterstützung bieten.

Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Angeboten, Voraussetzungen und die Antragstellung. 

Individualbegleitung vor Schuleintritt

Ob ein Kind eine Individualbegleitung benötigt, entscheidet sich künftig in bestimmten Fällen erst nach einer Eingewöhnungsphase in der Kita.

Bislang wurde diese Entscheidung häufig vor dem Start in der Kita getroffen – meist auf Grundlage von Eindrücken sowie Schilderungen aus dem häuslichen Umfeld. Das bildet den Alltag in der künftigen Einrichtung nicht zuverlässig ab. Die Gegebenheiten vor Ort müssen individuell berücksichtigt werden.

Bei Kindern mit schweren Teilhabeeinschränkungen, z.B. bei Vorliegen von Pflegegrad 4 oder 5, etc. wird hingegen ab Aufnahme in die Kita der Bedarf für eine Individualbegleitung angenommen. Eine Entscheidung ist ohne Eingewöhnungsphase möglich.

Wir verweisen auf die nachfolgenden Hinweise und Informationen.

Individualbegleitung nach Schuleintritt