Informationen zum Wohnungswechsel und Umzugskosten

Dieses Merkblatt erklärt Ihnen, was Sie bei einem Wohnungswechsel alles beachten müssen,  wenn Sie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Sozialgesetzbuch 12) vom Bezirk Schwaben erhalten.

Es dient zur Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Mietkosten der neuen Wohnung

Die Kosten für eine neue Wohnung werden nur übernommen, wenn sie aus sozialhilferechtlicher Sicht angemessen sind.

Die aktuellen Richtwerte können Sie bei Ihrer Sachbearbeitung oder dem zuständigen Landratsamt der neuen Wohnung erfragen.

Wichtig ist die Zustimmung des Bezirks Schwaben vor Vertragsabschluss!

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie diesen vom zuständigen Träger, hier der Bezirk Schwaben, genehmigen lassen! Reichen Sie dafür bitte folgende Unterlagen ein:

  • formloser Antrag mit Begründung warum der Umzug notwendig ist
  • Kaltmiete der neuen Wohnung
  • Betriebskosten
  • Heizkosten
  • ggf. weitere Kosten (Z. B. Mietkaution)
  • falls vorhanden: Mietvertrag (nicht unterschrieben!) oder Wohnungsangebot

Sie erhalten anschließend eine Rückmeldung vom Bezirk Schwaben, ob dem Umzug aus sozialhilferechtlicher Sicht zugestimmt werden kann.

Mietabschluss ohne Zustimmung des Bezirks Schwabens:

  • Wird dem Umzug aus sozialrechtlichen Gründen nicht zugestimmt, werden maximal nur die angemessenen Mietkosten übernommen.
  • In diesem Fall werden zudem keine Kosten zum Beispiel für Umzug, Mietkaution oder Wohnungsbeschaffung übernommen.

Warten Sie daher unbedingt die Entscheidung ab, bevor Sie den Mietvertag unterschreiben.

Kosten der alten Wohnung

  • Halten Sie alle Kosten für die bisherige Wohnung so gering wie möglich.
  • Dies beinhaltet insbesondere die sofortige Kündigung des Mietvertrages, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden.

Mietkaution

  • Die Mietkaution kann durch den Bezirk Schwaben erbracht werden. Voraussetzung ist, dass dies im Vorfeld von Ihnen beantragt wurde und vom Bezirk genehmigt wurde.
  • Die Mietkaution wird als Darlehen gewährt, welches Sie wieder zurückzahlen müssen.
  • Die Mietkaution der alten Wohnung bekommen Sie von Ihrem Vermieter nach der ordnungsgemäßen Übergabe wieder zurückerstattet.
  • Wenn dieser Betrag an Sie ausbezahlt wird, müssen Sie den  Bezirk Schwaben informieren und einen entsprechenden Kontoauszug vorlegen.
  • Diesen Betrag müssen Sie vorrangig für die neue Mietkaution einsetzen.

Umzugskosten

Umzugskosten können übernommen werden, wenn aus sozialhilferechtlicher Sicht:

  • der Umzug notwendig ist und
  • die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.

Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • einem Umzug in eine Einrichtung (z. B. besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen)
  • einer Aufforderung zur Kostensenkung der Miete durch den Bezirk Schwaben

Selbst organisierter Umzug – Regelfall

  • Grundsätzlich müssen Sie den Umzug selbst organisieren und durchführen.
  • Alle Haushaltsangehörige ab 15 Jahren sollen mithelfen.
  • Beziehen Sie auch die Hilfe von Freunden, Bekannten oder Familie mit ein.
  • Wenn, das nicht möglich ist, müssen Sie dies begründet nachweisen.

Folgende Kosten können zum Beispiel auf Antrag erstattet werden:

  • Miettransporter (inkl. Kraftstoff) Bitte zwei Angebote vorlegen!
  • Umzugskartons und Verpackungsmaterial
  • Versicherungen für Helfer
  • kleine Verpflegung und kleine Aufwandsentschädigungen für Helfer

Beauftragung eines Umzugsunternehmens - Ausnahmefall

Ein Umzug durch Dritte kann im Ausnahmefall sein, wenn Sie ihn selbst nicht durchführen können, zum Beispiel wegen Alter oder Behinderung oder Krankheit

In diesem Fall:

  • legen Sie bitte eine ausführliche Begründung vor
  • reichen Sie vorhandene Nachweise oder Atteste ein
  • ggf. wird der Bezirk Schwaben weitere ärztliche Unterlagen anfordern

Kosten für Umzugsunternehmen

  • Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden nur in besonderen Fällen – wie oben beschrieben -  übernommen.
  • Auch dann gilt: Sie müssen so viel wie möglich selbst leisten (z. B. packen, Möbel abbauen und aufbauen), wenn es Ihnen gesundheitlich möglich ist.

Kostenvoranschläge:

  • Reichen Sie bitte mindestens zwei Angebote ein, die konkret auf Ihre Wohnung bezogen sind.
  • Davon muss mindestens eines von einem gemeinnützigen Anbieter sein.
  • In der Regel wird das günstigste Angebot berücksichtigt.

Zusammenfassung

  • Anträge im Vorfeld stellen
    • Der Umzug und die Kosten der neuen Wohnung müssen im Vorfeld beantragt werden.
    • Alle Kosten, die durch Ihren Umzug entstehen, müssen Sie vor der Unterzeichnung des Mietvertrages beim Bezirk Schwaben schriftlich beantragen. Dies sind zum Beispiel:  Umzugskosten, Mietkaution, Wohnungsbeschaffungskosten.
    • Kosten ohne Antrag und ohne Nachweis können nicht übernommen werden.
  • Nachweise aufbewahren
    • Sie müssen alle Kosten durch Belege (Rechnungen, Quittungen) nachweisen.
    • Bitte bewahren Sie alle Unterlagen gut auf.
  • Zustimmung des Bezirks abwarten
    • Vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollten Sie die Zustimmung des Bezirks abwarten.
    • Bitte klären Sie immer alle Fragen rechtzeitig mit Ihrer Sachbearbeitung, bevor Sie Entscheidungen treffen. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile für sich.