Das Programm BÜWA

Was ist BÜWA?

BÜWA ist ein Programm in Bayern.

BÜWA ist die Abkürzung für:

Begleiteter Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeits-Markt.

Es ist ein Programm für Beschäftigte in einer Werkstätte für behinderte Menschen.

Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen heißt: WfbM.

BÜWA ist auch ein Programm für Beschäftigte von einem Anderen Leistungsanbieter.

Das Programm hilft Ihnen bei der Suche nach einer Arbeits-Stelle auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Das heißt:

Die Arbeits-Stelle ist nicht in einer WfbM.

Sondern zum Beispiel in einem Betrieb.

Beim Programm BÜWA bekommen Sie Unterstützung.

Das Programm kann 3 Jahre lang dauern.

Wenn Sie eine Arbeits-Stelle auf dem Allgemeinen Arbeits-Markt gefunden haben:

Dann ist BÜWA abgeschlossen.

Das bedeutet:

Sie sind in einem Betrieb fest angestellt.

Welche Hilfe bekommen Sie mit BÜWA?


Sie bekommen Hilfe bei der Suche nach einer Arbeits-Stelle.

Sie können heraus-finden, welcher Beruf zu Ihnen passt.

Sie üben für die neue Arbeits-Stelle.

Auch der Betrieb bekommt Unterstützung.

Der Betrieb bekommt in den ersten 3 Jahren einen Lohn-Kosten-Zuschuss.

Das bedeutet:

Der Betrieb bekommt zusätzlich Geld für Ihren Lohn.

Wer kann bei BÜWA teilnehmen?

  • Personen, die in einer WfbM arbeiten.
  • Personen, die bei einem anderen Leistungs-Anbieter arbeiten.
  • Personen, die lieber auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten wollen.

Wie können Sie mitmachen?

Sie stellen einen Antrag dafür.

Fragen Sie bei Ihrem Sozialdienst in der WfbM nach.

Oder fragen Sie beim Bezirk nach.

Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@bezirk-schwaben.de

Oder rufen Sie uns an: 0821 3101-0