Vorschule, Schule und Studium
Unsere Sachbearbeitung für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bearbeitet aktuell unter Hochdruck die Anträge zum Schuljahreswechsel.
Aufgrund der Vielzahl von eingereichten Anträgen und des daraus resultierenden hohen Post- und E-Mail-Aufkommens lassen sich Wartezeiten leider nicht vermeiden. Wir bitten Sie hierfür um Ihre Geduld.
Sollten bei einem Antrag noch Unterlagen fehlen, werden wir Sie möglichst zeitnah darüber informieren, welche Belege noch nachgereicht werden müssen. Dazu kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.
Weitere Infos zur Antragsstellung sowie Leistungsgewährung finden Sie hier: Vorschule, Schule und Studium.
Wir bitten von Sachstandsabfragen abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder mit drohender Behinderung erhalten zum Ausgleich der daraus resultierenden Teilhabeeinschränkungen die notwendige Förderung.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Gewährung von Leistungen ist:
- Es liegt für eine gleichberechtigte Teilhabe eine Abweichung vom Lebensalter typischen Zustand von länger als 6 Monaten vor.
oder
- Eine wesentliche Behinderung droht, wenn für eine gleichberechtigte Teilhabe eine Abweichung vom Lebensalter typischen Zustand von länger als 6 Monaten konkret zu erwarten ist.
Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus.
Sie orientieren sich stets am persönlichen Bedarf.
Um bestehende Einschränkungen im Alltag auszugleichen, müssen Maßnahmen für den individuellen Bedarf notwendig sein und eine wirksame Unterstützung bieten.
Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Angeboten, Voraussetzungen und die Antragstellung: