Vorschule, Schule und Studium
Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder mit drohender Behinderung erhalten zum Ausgleich der daraus resultierenden Teilhabeeinschränkungen die notwendige Förderung.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Gewährung von Leistungen ist:
- Es liegt für eine gleichberechtigte Teilhabe eine Abweichung vom Lebensalter typischen Zustand von länger als 6 Monaten vor.
oder
- Eine wesentliche Behinderung droht, wenn für eine gleichberechtigte Teilhabe eine Abweichung vom Lebensalter typischen Zustand von länger als 6 Monaten konkret zu erwarten ist.
Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus.
Sie orientieren sich stets am persönlichen Bedarf.
Um bestehende Einschränkungen im Alltag auszugleichen, müssen Maßnahmen für den individuellen Bedarf notwendig sein und eine wirksame Unterstützung bieten.
Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Angeboten, Voraussetzungen und die Antragstellung: