Existenz-sichernde Leistungen
Existenz-sichernde Leistungen sind Geld-Hilfen für
Menschen mit Behinderungen.
Oder für Menschen mit Pflege-Bedarf.
Das Geld ist für den Lebens-Unterhalt.
Das heißt:
Sie können damit die Miete bezahlen.
Sie können damit auch Essen und Kleidung kaufen.
Die Geld-Hilfen werden auch Grund-Sicherung genannt.
Oder Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
Der Bezirk Schwaben zahlt diese Geld-Hilfe.
Wer bekommt diese Geld-Hilfen?
1. Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen, die Hilfen beim Bezirk Schwaben beantragen.
Oder Menschen mit Behinderungen, die schon Hilfen vom Bezirk Schwaben bekommen.
Zum Beispiel aufsuchende Assistenz beim Wohnen.
2. Menschen mit Pflege-Bedarf
Menschen mit Pflege-Bedarf, die Hilfe beim Bezirk Schwaben beantragen.
Oder Menschen mit Pflege-Bedarf, die schon Hilfe vom Bezirk Schwaben bekommen.
Zum Beispiel: ambulante Pflege-Dienste oder ein Pflegeheim.
Wichtig ist:
Das eigene Geld reicht zum Bezahlen von Miete und Lebensmittel nicht aus!
Was bezahlt der Bezirk?
Der Bezirk bezahlt Lebensmittel und Strom.
Der Bezirk Schwaben bezahlt Ihnen einen bestimmten Geld-Betrag.
Davon bezahlen Sie:
- Essen
- Kleidung
- Strom
- und zum Beispiel auch Waschmittel und Duschgel.
Dieser Betrag wird Ihnen jeden Monat ausgezahlt.
Diesen Geld-Betrag nennt man Regel-Bedarf.
Er ist für alle gleich.
Hier sind die Geld-Beträge von 2025:
Der Bezirk bezahlt die Kosten für Wohnung und Heizung
Der Bezirk Schwaben übernimmt die Kosten für die Miete und Heizung.
Es gibt dabei Grenzen:
Die Wohnung darf nicht zu teuer sein.
Die Wohnung darf nicht zu groß sein.
Das bedeutet: die Wohnung muss bestimmten Vorgaben entsprechen.
Jede Stadt bestimmt die Vorgaben zur Wohnung nach bestimmten Regeln selbst.
Fragen Sie in Ihrer Stadt-Verwaltung nach.
Der Bezirk bezahlt für besondere Lebens-Situationen
Wenn Sie in einer besonderen Lebens-Situation sind, können Sie extra Geld beantragen.
Sie sind zum Beispiel schwanger.
Oder Sie nutzen einen Roll-Stuhl.
Dies nennt man Mehr-Bedarf.
Jeder Mehr-Bedarf wird vom Bezirk Schwaben einzeln berechnet.
Ihre Pflichten bei den Geld-Hilfen
Sie bekommen Geld vom Bezirk Schwaben?
Dann müssen Sie Regeln einhalten.
Sie müssen jedes Jahr die Neben-Kosten-Abrechnung von Ihrer Wohnung vorlegen.
Sie müssen dem Bezirk Schwaben alle wichtigen Änderungen mitteilen.
Schicken Sie Belege zu den Änderungen mit.
Dafür haben Sie 14 Tage Zeit.
Wichtige Änderungen können zum Beispiel sein:
- Änderungen beim Wohnen
- Urlaub im Ausland
- Änderungen bei Ihrem Einkommen und Geld
Sie müssen dem Bezirk das Ende Ihrer Hilfe-Leistungen sagen.
Sie bekommen vielleicht besondere Hilfe: Hilfe zur Pflege oder Eingliederungs-Hilfe.
Sagen Sie dem Bezirk Schwaben, wenn diese Hilfe endet.
Zum Beispiel: Sie gehen nicht mehr in eine WfbM.
Der Bezirk Schwaben muss das wissen.
Auch die Angaben zu Ihren Versicherungen sind wichtig.
Wie zum Beispiel: Haft-Pflicht-Versicherung.
Bringen Sie Rechnungen von Versicherungen.
Der Bezirk prüft die Rechnungen.
In besonderen Fällen zahlt der Bezirk dafür.
Wichtig:
Wenn Sie die Pflichten nicht beachten,
dann kann Ihr Geld gekürzt werden.
Vielleicht müssen Sie Geld an den Bezirk Schwaben zurück-zahlen.
Sie wollen diese Geld-Hilfen beantragen?
Sie bekommen Hilfe-Leistungen vom Bezirk Schwaben?
Ihr Geld reicht nicht zum Leben aus?
Dann können Sie oder gemeinsam mit Ihrem Betreuer
diese Geld-Hilfen beim Bezirk Schwaben beantragen.
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich an die Beratungs-Stelle vom Bezirk Schwaben.
Sie haben Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@bezirk-schwaben.de
Oder rufen Sie uns an: 0821 3101-0
Oder sprechen Sie mit Ihrem Betreuer.
Sie wollen umziehen?
Sprechen Sie vor dem Umzug mit dem Bezirk Schwaben.
Der Bezirk prüft, ob die neue Wohnung passt.
Der Umzug muss notwendig sein.
So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.
Wie zum Beispiel, dass Sie selbst die Miete zahlen müssen.