Betreutes Wohnen mit aufsuchender Assistenz

Was ist Wohnen mit aufsuchender Assistenz?

Beim Wohnen mit aufsuchender Assistenz bekommen Menschen mit Behinderung Hilfe in ihrer eigenen Wohnung.

Diese Hilfe heißt: aufsuchende Assistenz.

Früher hieß das ambulant betreutes Wohnen.

Für wen ist betreutes Wohnen mit aufsuchender Assistenz geeignet?

Das Angebot ist für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

Diese Menschen:

  • können alleine leben
  • brauchen trotzdem Unterstützung im Alltag 
  • aber keine Betreuung rund um die Uhr.

Zum Beispiel:

  • Für Menschen, die von ihren Eltern ausziehen wollen
    und trotzdem manchmal Hilfe brauchen.
  • Für Menschen, die schon in einer eigenen Wohnung leben,
    aber Hilfe im Alltag benötigen.
  • Für Menschen, die bisher in einer Einrichtung leben.
    Jetzt aber selbstständiger wohnen möchten.

Welche Hilfe gibt es?

Die Mitarbeiter der Assistenz-Dienste kommen an regelmäßigen Terminen in der Woche.

Sie helfen, begleiten und unterstützen.

Zum Beispiel bei folgenden Themen:

  • Wohnen und Selbst-Versorgung
    (Einkaufen, Kochen, Putzen, Umgang mit Geld)
  • Arztbesuchen
  • Arbeits-Situationen
  • Freundschaften und Beziehungen
  • Gesprächen in schwierigen Situationen
  • Freizeit und Sport

Das Ziel ist:

So viel Hilfe wie nötig – so viel Selbstständigkeit wie möglich.

Was bedeutet Wohnen mit aufsuchender Assistenz für Sie?

Sie können den Tagesablauf selbst bestimmen.

Zum Beispiel:

Wann Sie aufstehen oder schlafen gehen.

Sie können selbst entscheiden:

So soll Ihre Wohnung aussehen.

Sie kaufen Ihr Essen selbst ein.

Sie können selbst kochen.

Sie entscheiden selbst:

Das möchten Sie essen.

Sie müssen Verantwortung übernehmen.

Zum Beispiel:

  • für Ihre Wohnung
  • für Ihr Geld
  • oder für Ihre Entscheidungen.

Welche verschiedenen Wohn-Formen mit aufsuchender Assistenz gibt es?

  1. Wohnen in einer eigenen Wohnung

    Ein Mitarbeiter vom Assistenz-Dienst besucht Sie regelmäßig zu Hause.

  2. Wohnen in einer Wohngemeinschaft (WG)

    Sie wohnen mit mehreren Menschen zusammen.

    Sie helfen sich gegenseitig.

    Ein Mitarbeiter vom Assistenz-Dienst besucht die einzelnen Mitbewohner regelmäßig

    an Einzelterminen in der Woche.

  3. Wohnen bei einer Gastfamilie

    Eine Familie nimmt einen Menschen mit Behinderung auf.

    Der Mensch lebt mit der Familie im Haushalt zusammen.

    Die Familie hilft und betreut ihn im Alltag.

Wer bezahlt das Wohnen mit aufsuchender Assistenz?

Der Bezirk Schwaben bezahlt die aufsuchende Assistenz,

wenn:

  • eine Behinderung vorliegt
  • keine andere Stelle die Kosten übernehmen muss
  • die Person das Geld nicht selbst zahlen kann.

Dafür können Sie oder Ihr Betreuer ein Antrag beim Bezirk Schwaben stellen.

Was passiert nach dem Antrag?

Wenn der Antrag angekommen ist,

prüft der Bezirk Schwaben den Antrag genau.

Er schaut:

Welche Hilfe wird gebraucht?

Wann, wo und wie oft wird die Hilfe gebraucht?

Wer bezahlt die Kosten für Miete und Essen?

Wenn eine Person wegen ihrer Behinderung nicht arbeiten kann,
bezahlt der Bezirk Schwaben auch den Lebens-Unterhalt.

Lebens-Unterhalt bedeutet:
Geld für Essen und Miete.

Das nennt man auch Grund-Sicherung.

Das Sozial-Amt in Ihrem Wohn-Ort entscheidet:
So hoch darf die Miete sein.

Dafür gibt es feste Regeln.

Mehr Informationen zu Lebens-Unterhalt und Miete stehen hier: