(Modellprojekt) Aufsuchende Assistenz

Aufsuchende Assistenz: Umstellung vom Modellprojekt auf den Regelbetrieb zum 01.01.2027

Das Modellprojekt “Aufsuchende Assistenzleistungen Schwaben” läuft am 31.12.2026 planmäßig aus. Ab dem 01.01.2027 wird die Aufsuchende Assistenz im Regelbetrieb erbracht. Die bisherigen Leistungsvereinbarungen wurden gekündigt. Alle Dienste, auch die bisher nicht am Modellprojekt beteiligten, müssen daher die neue Leistungsvereinbarung (LV) Aufsuchende Assistenz abschließen.

Das ist zu tun:

  • Die neue Leistungsvereinbarung samt Anlagen A bis E finden Sie unten zum Download. Die Anlagen regeln unter anderem die anerkannten Qualifikationen, den Umfang telefonischer und digitaler Kontakte, Gruppenangebote, Ausfallzeiten und die Anforderungen an Wohngemeinschaften.
  • Bitte unterschreiben Sie die LV und senden Sie diese in zweifacher Ausfertigung per Post bis spätestens 20.11.2026 an den für Ihren Dienst zuständigen Entgeltsachbearbeiter beim Bezirk Schwaben.
  • Ab dem 01.01.2027 verwenden Sie bitte ausschließlich den neuen Leistungsnachweis.
  • Mit Beschluss der Bezirkskommission Eingliederungshilfe Schwaben (BKE) vom 08.10.2026 wurden die LV und die Anlagen A-E für verbindlich erklärt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Korridorregelung in der Unterstützenden Assistenz (UA) jetzt 50 % Abweichung, d.h. 50 % des Stundenanteiles UA können mit höher qualifizierten Kräften erbracht werden. Die Vergütung erfolgt nach den Vorgaben der bisherigen FAQ mit Niveau QN 3. Bei der Unterqualifizierung in der Qualifizierten Assistenz (QA) bleibt es bei 20 % Abweichungsmöglichkeit. Refinanziert wird hier QN 2.
  • Leistungsnachweis in leicht überarbeiteter Form ab 01.01.2027 
  • Gruppenangebote sind für 35 % des Stundenkontingents mit Schlüssel bis 1:5 möglich.
  • Einführung von teilpauschalierten Leistungsstunden in WG´s mit 1,5 h pro Woche (siehe Anlage E)
  • Regelung zum Umfang der Leistungserbringung über Social Media (siehe Anlage C)
  • Beibehalten wurde die Regelung, dass bei Klienten, welche neben einem Bedarf an QA auch einen Bedarf an UA haben, dieser über 5 h pro Woche hinausgeht, ab der 6 h nur noch der Satz für die einfache Assistenz zur Abrechnung kommt.
    Hier kommt es zu einer Änderung: es wird ein zusätzlicher fünfter Vergütungssatz mit der Bezeichnung UA_Stunde6+ eingeführt, die Vergütungsvereinbarungen zur Aufsuchenden Assistenz werden entsprechend ergänzt. Dieser Satz ist für die o.g. Fallkonstellationen zu verwenden/abzurechnen.
    Wichtig: für Fälle, welche nur einfache Assistenz erhalten, gilt weiterhin ein gesonderter Vergütungssatz, welcher in einer eigenen Vereinbarung festgelegt werden muss.
  • Ausfallzeiten: Die Regelung zu ungeplanten kurzfristigen Ausfallzeiten wurde hinsichtlich der Definition kurzfristig präziser formuliert. Ab dem 01.01.2027 ist nur noch die Abrechnung von 1 h und einmalig weiteren 30 Minuten pro Woche an Ausfall möglich. (siehe Anlage D)

Übersicht der Neuerungen zum Herunterladen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die/den für Ihre Einrichtung zuständigen Entgeltsachbearbeiter/in:

Personen

Name Telefon Telefax Zimmer
Moser, Markus
Dienste: Lebenshilfe, DRK, Diakonie
0821/3101-4823 0821/3101-14823
Cotta, Christine
Dienste: Caritas
0821/3101-4165 0821/3101-14165
Bärreiter, Carina
Dienste: AWO
0821/3101-352 0821/3101-1352
Wicklmayr, Tobias
Dienste: Paritätischer und private Anbieter
0821/3101-4597 0821/3101-14597

Archiv Modellprojekt Aufsuchende Assistenz

Alle Informationen zum Modellprojekt Aufsuchende Assistenz bis zum 31.12.2026 finden Sie hier: